Verkehrsbehinderungen durch Großraum- und Schwertransporte
Auf der A3 kommt es im Bereich der Anschlussstelle Hanau (54) zu nächtlichen Teilsperrungen. Wie die Autobahn GmbH des Bundes mitteilt, wird die Abfahrtsrampe in Fahrtrichtung Frankfurt an zwei Terminen gesperrt:
- Donnerstag, 6. März, 22 Uhr bis Freitag, 7. März, 5 Uhr
- Montag, 24. März, 22 Uhr bis Dienstag, 25. März, 5 Uhr
Die Sperrung ist notwendig, um die Schutzplanken an der Verbindungsrampe zu entfernen. Dies ermöglicht den Transport von Großraum- und Schwerlastfahrzeugen. Während der zweiten Sperrung am 24. März werden die Schutzplanken wieder montiert.
Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung und Umleitung
Zwischen den beiden Sperrungen bleibt die Ausfahrt zwar befahrbar, jedoch wird die zulässige Geschwindigkeit aufgrund der fehlenden Schutzplanken auf 40 km/h begrenzt.
Eine örtliche Umleitung ist eingerichtet und führt über die Bedarfsumleitung U40. Verkehrsteilnehmende werden ab der Anschlussstelle Seligenstadt über die L 3121 (Rodgau) und die B 45 zurück zur AS Hanau geleitet.
Die Autobahn GmbH bittet alle Verkehrsteilnehmenden um eine angepasste Fahrweise auf der Umleitungsstrecke sowie um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen.