Aktualisierte Informationen für Gartenbesitzer und Bauherren in Hessen
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat ein überarbeitetes Merkblatt zur Entsorgung von Bauabfällen veröffentlicht. Es richtet sich an Privatpersonen, Gartenbesitzer, Bauherren und Unternehmen, die sich mit Abbruch- oder Rückbauarbeiten befassen, etwa beim Rückbau von Gebäuden, Gartenhäusern oder Pflasterflächen.
Das Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“ informiert umfassend über die aktuellen rechtlichen Vorgaben zur Entsorgung von Bauschutt, Bodenmaterialien und Rückbaustoffen. Es dient als Orientierungshilfe für alle, die Baustellenabfälle fachgerecht entsorgen wollen – sei es im privaten Garten oder bei größeren Bauprojekten.
Neue Rechtslage berücksichtigt
Die Abfalldezernate der drei hessischen Regierungspräsidien (Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden) haben das Merkblatt gemeinsam erstellt. Es berücksichtigt die wichtigsten Neuerungen im Abfallrecht, darunter:
- Einführung der Ersatzbaustoffverordnung
- Anpassungen der Gewerbeabfallverordnung
- Hinweise der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Diese Regelungen betreffen auch private Grundstücksbesitzer, z. B. bei der Entsorgung von Bauschutt aus Gartenmauern, alten Terrassen oder Wegen.
Das Merkblatt steht online zur Verfügung und kann hier heruntergeladen werden:
👉 Merkblatt Entsorgung von Bauabfällen – RP Darmstadt