Ab 1. April gelten neue Regelungen für Bürger, Jäger und Landwirte
Der Kreis Groß-Gerau hat eine neue Allgemeinverfügung zu den Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) veröffentlicht. Ab dem 1. April 2025 gelten Lockerungen, die sowohl die Kernzone als auch die Sperrzone 2 betreffen. Damit folgt der Kreis den Anfang März angekündigten Vorgaben des Landes Hessen.
„Unsere gut abgestimmten Maßnahmen seit dem ASP-Ausbruch im Juni 2024 haben Wirkung gezeigt und ermöglichen nun eine schrittweise Rückkehr zur Normalität“, erklärte der Erste Kreisbeigeordnete Adil Oyan. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die vollständige Beseitigung der Tierseuche noch Jahre in Anspruch nehmen könne.
Lockerungen für Bürgerinnen und Bürger
Für Waldbesucher entfällt ab sofort das Wegegebot sowie die Anleinpflicht für Hunde. Auch Veranstaltungsverbote im Außenbereich sowie das Feuerwerksverbot werden aufgehoben. Hundebesitzerinnen und -besitzer werden dennoch gebeten, die weiterhin geltenden Regelungen zur Brut- und Setzzeit zu beachten.
Jagd wieder erlaubt – mit Einschränkungen
Die Jagd auf Schwarzwild, Rot-, Dam- und Rehwild ist im Rahmen der geltenden Schonzeiten wieder möglich – mit Ausnahme eines Gebiets zwischen Rhein und Festzaun. Zur weiteren Reduktion des Schwarzwildbestands wird eine Abschussprämie von 200 Euro pro Wildschwein gezahlt. Die Kadaver dürfen jedoch nicht vermarktet werden, lediglich bis zu fünf Tiere pro Jahr und Jägerhaushalt sind für den Eigenbedarf zulässig.
Die Erlaubnis zur Jagd basiert auf der Errichtung zahlreicher Festzäune, die eine Versprengung infizierter Tiere in andere Gebiete verhindern.
Landwirtschaft: Drohnenflüge nur noch punktuell nötig
Auch in der Landwirtschaft gibt es Entlastung. Drohnenflüge zur Kontrolle auf Wildschweine oder Kadaver sind künftig nur noch im Gebiet zwischen Rhein und Festzaun verpflichtend. Im restlichen Kreisgebiet kann auf diese Maßnahme verzichtet werden.
Forstwirtschaft kann Pflegearbeiten wieder aufnehmen
Für den Forst bedeutet die neue Regelung ebenfalls Erleichterung. Notwendige Waldpflegearbeiten sind wieder möglich. „In den vergangenen Monaten lag unser Fokus stark auf Zaunbau und Kadaverbergung. Jetzt können wir uns endlich wieder der eigentlichen Forstarbeit widmen“, so Klaus Velbecker, Leiter des Forstamts Groß-Gerau.
Die neue Allgemeinverfügung ist auf der Website des Kreises unter den Amtlichen Bekanntmachungen abrufbar: www.kreisgg.de
(KREIS GROSS-GERAU – RED/PSGG)