Stadt beschließt neue Regeln gegen Drogenkonsum, aggressives Betteln und Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 2. April 2025 im Magistrat die Anpassung der städtischen Präventionskonvention beschlossen – verbunden mit einer Umbenennung in Gefahrenabwehrverordnung. Ziel ist eine stärkere Handhabe gegen ordnungswidriges Verhalten im öffentlichen Raum. Damit reagiert die Stadt auf zunehmende Beschwerden aus der Bevölkerung sowie aus dem Einzelhandel.
Neue Regeln zum Schutz der öffentlichen Ordnung
Die Änderungen betreffen insbesondere die Bereiche Drogenkonsum, aggressives Betteln und Alkoholkonsum. So wird der Konsum von Lachgas künftig auf Spielplätzen, Grünanlagen und in der Fußgängerzone der Innenstadt untersagt. Auch ein Verkaufsverbot an Minderjährige wird derzeit geprüft.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Alkoholverbot in den Wartehäuschen auf dem Luisenplatz. Diese seien häufig durch betrunkene Personen besetzt und dadurch für viele Bürgerinnen und Bürger – insbesondere ältere Menschen, Familien oder Jugendliche – kaum nutzbar. Ziel der Maßnahme ist es, den öffentlichen Raum sicherer und zugänglicher für alle Generationen zu gestalten.
Regelung gegen direktes Ansprechen beim Betteln
Zukünftig wird auch das Betteln durch direktes Ansprechen in zentralen Stadtbereichen untersagt. Dies geht auf zahlreiche Rückmeldungen aus der Einzelhandelsbranche zurück. Die neue Regelung gilt zusätzlich zum bestehenden Verbot des aggressiven Bettelns und soll zu einem angenehmen Einkaufserlebnis und einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum beitragen.
Kombination aus Prävention und Repression
Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey betont die Notwendigkeit eines konsequenten Vorgehens:
„Die öffentliche Ordnung kann nur gewahrt bleiben, wenn auf präventive Maßnahmen bei Bedarf auch repressive folgen. Ziel ist es, Darmstadt zu einem sicheren und lebenswerten Ort für alle zu machen.“
Die neue Gefahrenabwehrverordnung ist das Ergebnis eines breit abgestimmten Prozesses mit den Ordnungsbehörden und tritt nach rechtlicher Prüfung in Kraft.
Weitere Informationen werden auf www.darmstadt.de veröffentlicht.
(DARMSTADT – RED/PSDS/dk)