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Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält erneut Fördermittel für behindertengerechte Anpassungen im selbstgenutzten Wohneigentum
Auch im Jahr 2025 können Eigentümerinnen und Eigentümer in Darmstadt von Landesmitteln für den behindertengerechten Umbau ihres selbstgenutzten Wohneigentums profitieren. Das Land Hessen stellt dafür insgesamt 3,6 Millionen Euro bereit. Eine konkrete Aufteilung auf einzelne Kommunen erfolgt nicht – die Vergabe erfolgt nach Antragseingang und individueller Prüfung.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent sowie ein Pflegegrad ab Stufe 2. Die Höhe der Förderung wird abhängig von Art und Umfang der baulichen Maßnahmen im Einzelfall berechnet.
Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Barbara Akdeniz betont die Bedeutung der Maßnahme: „Die Förderung des selbstbestimmten Wohnens ist für Menschen mit Behinderung sehr wichtig. Durch bauliche Veränderungen kann das Wohnen im gewohnten Umfeld oft langfristig ermöglicht werden – mit all seinen sozialen Kontakten und der vertrauten Umgebung.“
Typische Maßnahmen sind der Einbau von Aufzügen oder Treppenliften, die Anpassung von Badezimmern sowie der barrierefreie Umbau von Türen, Schwellen oder Bewegungsflächen. Eine individuelle Beratung bietet das Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Im vergangenen Jahr flossen rund 31.400 Euro aus dem Förderprogramm nach Darmstadt. Unterstützt wurden damit unter anderem der Einbau von drei Aufzügen, ein Badumbau sowie ein Treppenlift.
Beratung & Anträge:
Interessierte erhalten Informationen und Antragsunterlagen beim Amt für Wohnungswesen:
Ansprechpartnerin: Eva-Marie Thiele
Telefon: 06151 / 13-2747
E-Mail: wohnungsamt@darmstadt.de
(DARMSTADT – RED/PSD/dk)