Gemeinnützige Organisationen in Hessen können bis zu 15.000 Euro beantragen
Gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen in Hessen haben ab dem 23. April erneut die Möglichkeit, Fördermittel zur Digitalisierung ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu beantragen. Die Bewerbungsphase für das Programm „Ehrenamt digitalisiert!“ des Hessischen Ministeriums für Digitales und Innovation läuft bis zum 8. Mai.
Im Landeshaushalt 2025 stehen dafür erneut 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, ehrenamtlich geführte Organisationen bei der digitalen Weiterentwicklung ihrer internen Abläufe zu unterstützen – etwa durch die Einführung von Software zur Mitgliederverwaltung, durch digitale Kommunikationslösungen oder Online-Angebote zur Schulung und Beratung.
Die Fördersummen liegen zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, also etwa eingetragene Vereine oder gGmbHs, mit Sitz in Hessen. Auch hessische Dachverbände können sich bewerben.
Der Darmstädter Landtagsabgeordnete Bijan Kaffenberger (SPD), digitalpolitischer Sprecher seiner Fraktion, äußerte sich positiv zur Neuauflage des Programms: Viele Vereine verfügten über großes Potenzial, das durch gezielte Digitalisierung besser genutzt werden könne. „Digitale Tools stärken dadurch ganz direkt das Ehrenamt“, so Kaffenberger.
Das Förderprogramm läuft bereits seit mehreren Jahren. Seit dem Start wurden über 800 Projekte in Hessen bewilligt. Die Antragsstellung ist ausschließlich digital möglich. Weitere Informationen und Zugang zur Plattform bietet die Website des Ministeriums:
👉 https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert
(DARMSTADTRED/SPD)