Stadt Darmstadt leitet Verfahren zur Rückabwicklung der Aldi-Bebauung ein / Beteiligung der Öffentlichkeit geplant
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (7. Mai) das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43 eingeleitet. Dieser betraf das Grundstück an der Frankfurter Landstraße 171 bis 173, auf dem ursprünglich eine neue Aldi-Filiale entstehen sollte. Der Lebensmittelkonzern hatte das Vorhaben jedoch zurückgezogen.
„Das Projekt ist bei großen Teilen der Arheilger Bürgerschaft auf Widerstand gestoßen“, sagte Oberbürgermeister Hanno Benz. „Nachdem Aldi entschieden hat, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen, sind die vertraglich vereinbarten Fristen hinfällig. Die Stadt ist daher verpflichtet, das Aufhebungsverfahren einzuleiten.“
Mit dem Beschluss zum Aufhebungsverfahren, über den die Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni final entscheidet, geht auch ein transparent gestalteter Beteiligungsprozess einher. „Wir wollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeiten, wie das frei werdende Areal künftig genutzt werden soll“, so Benz weiter. Zugleich betonte er, dass die Stadt auch künftig mit Aldi zusammenarbeiten werde.
Stadtplanungsdezernent Michael Kolmer ergänzte: „Mit der formellen Aufhebung schaffen wir Klarheit für alle Beteiligten. Stadtentwicklung braucht verlässliche Rahmenbedingungen – das setzen wir jetzt um.“
Die Unterlagen zur Aufhebung – inklusive Begründung und des bisherigen Bebauungsplans – werden nach der öffentlichen Bekanntmachung für mindestens 30 Tage auf der Website des Stadtplanungsamtes veröffentlicht. Einsicht ist zudem im Stadtplanungsamt in der Mina-Rees-Straße 12 möglich.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die früher gültigen Bebauungspläne A 7.1 („An der Reitbahn“) und A 7.2 („Um die Kleine Brückenstraße“) wieder Rechtskraft.