WERBUNG
Fremdstoffe im Biomüll vermeiden – EAD kontrolliert Biotonnen in Darmstadt
Zum 1. Mai 2025 tritt die novellierte Bioabfallverordnung in Kraft. Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) weist auf die neuen Regelungen hin und betont die Bedeutung der richtigen Mülltrennung. Ziel ist es, den Fremdstoffanteil im Biomüll zu senken, damit Bioabfälle besser verwertet werden können.
„In der Wissenschaftsstadt wird bereits seit 1991 Bioabfall getrennt gesammelt. Darmstadt nimmt hier eine Vorreiterrolle ein“, erklärt Stadtkämmerer André Schellenberg. „Durch die korrekte Trennung von Bio- und anderen Abfällen werden Natur und Ressourcen geschont.“
Neu ist, dass künftig Kontrollwerte für Fremdstoffe gelten: Für Bioabfälle aus Haushalten und Kleingewerbe liegt der Grenzwert für Kunststoffe bei einem Prozent, für sonstige Fremdstoffe bei drei Prozent. Um die Einhaltung dieser Werte sicherzustellen, wird der EAD die Inhalte der Biotonnen stichprobenartig kontrollieren – unter anderem per Sichtprüfung vor der Abfuhr. Biotonnen mit zu vielen Fremdstoffen werden nicht geleert. Sie können auf Kosten der Gebührenpflichtigen als Restmüll entsorgt werden.
Was darf in die Biotonne?
- Blumen und pflanzliche Gartenabfälle (Holz bis 10 cm Durchmesser)
- Obst- und Gemüseabfälle, -schalen und -reste
- Brotreste, Eierschalen, Milch- und Mehlprodukte (in Kleinmengen)
- Kaffeesatz und Filtertüten, Teebeutel
- Fischgräten und Essensreste (in haushaltsüblichen Mengen)
- Kompostierfähige Haustierstreu
Nicht erlaubt sind biologisch abbaubare Plastiktüten, auch wenn sie aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Diese zersetzen sich nicht schnell genug und erhöhen den Sortieraufwand in der Kompostierung.
Weitere Informationen zur richtigen Mülltrennung sind auf der Website des EAD Darmstadt abrufbar.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)