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Stadtpolizei überprüft Anmeldung und Mitführung von Hundekotbeuteln
Die Stadt Weiterstadt kündigt verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Hundesteuersatzung an. Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich an die geltenden Vorschriften zu halten – insbesondere bei der Anmeldung ihrer Tiere sowie beim Mitführen von Hundekotbeuteln.
Hundesteuermarke ist Pflicht – Bußgelder bei Verstößen
Jeder Hund muss bei der Stadt angemeldet sein – entweder direkt nach Anschaffung oder spätestens nach dem Zuzug nach Weiterstadt. Ein klarer Nachweis dafür ist das Tragen der gültigen Hundesteuermarke, die außerhalb der Wohnung oder eines eingezäunten Grundstücks gut sichtbar angebracht sein muss.
Im Rahmen der angekündigten Kontrollen durch die Stadtpolizei wird insbesondere geprüft, ob Hunde ordnungsgemäß registriert sind. Hunde, die länger als 14 Tage im Haushalt leben und nicht angemeldet wurden, können nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung mit einem Bußgeld belegt werden.
Sauberkeit im Fokus: Hundekotbeutel mitführen
Ein weiterer Kontrollpunkt betrifft die Mitführung von Hundekotbeuteln. Diese müssen beim Spaziergang stets mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Die Stadtpolizei wird auch auf Verschmutzungen durch Hundekot achten, um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Die Stadt Weiterstadt appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Verantwortung ernst zu nehmen – zum Schutz der Umwelt und für ein gutes Miteinander im Stadtgebiet.