Kompromiss in Stadtverordnetenversammlung / Letzte Bescheide für 2021 bis 2024 angekündigt
Die Stadtverordnetenversammlung der Büchnerstadt Riedstadt hat am Donnerstag, 22. Mai 2025, mit großer Mehrheit beschlossen, die Erhebung von Straßenbeiträgen künftig einzustellen. Damit endet ein jahrelanger politischer Streit um die Finanzierung von Straßensanierungen. Künftig sollen die Maßnahmen über die allgemeinen Haushaltsmittel finanziert werden – begleitet von einer Erhöhung der Grundsteuer B um 120 Punkte auf nun 1.105 Prozent.
Zugrunde liegt ein Kompromissantrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael Fraikin, dem 24 Stadtverordnete zustimmten. Lediglich drei stimmten dagegen, neun enthielten sich. Eine zweite, formelle Abstimmung zur Änderung der Hebesatzsatzung wurde mit 25 Ja-Stimmen angenommen.
Letzte Straßenbeitragsbescheide kommen noch
Trotz der Neuregelung bleibt es dabei, dass noch Beitragsbescheide für die Jahre 2021 bis 2024 an Grundstückseigentümer verschickt werden. Erst ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge vollständig.
Die Stadt macht jedoch klar: Die zusätzliche Finanzierung über die Grundsteuer reicht nicht aus, um alle geplanten Maßnahmen umzusetzen. Für 2025 ist daher nur eine reduzierte Umsetzung des Straßensanierungsprogramms möglich.
Vorteile der neuen Lösung
Der Kompromiss beendet nicht nur die politische Pattsituation, sondern auch den langjährigen Streit über die rechtlich bedingte, ungleichmäßige Verteilung der Kosten auf die Stadtteile. Wiederkehrende Beiträge mussten in getrennten Abrechnungsgebieten erhoben werden, was zu erheblicher Unzufriedenheit geführt hatte.
CDU-Fraktionschef Fraikin betonte in seiner Begründung, dass mit dem neuen Modell eine gerechtere Verteilung über den städtischen Haushalt möglich sei. Zudem seien mit Blick auf bereits sanierte Quartiere wie das Philippshospital auf Jahrzehnte keine neuen Belastungen mehr zu erwarten.
Auswirkungen auf Mieter und Eigentümer
Im Gegensatz zu den bisherigen Straßenbeiträgen, die nur Grundstückseigentümer betrafen, wird die Erhöhung der Grundsteuer B auch auf Mieterinnen und Mieter umgelegt. Gleichzeitig sind einige Institutionen wie Kirchen, Kommunen oder Sportvereine von der Grundsteuer befreit. Diese Ungleichgewichte wurden im Rahmen der Diskussion ebenfalls thematisiert.
(RIEDSTADT – RED/PSR)