Verkehrssicherheit im Blick: Überwuchs auf Gehwegen und unsaubere Flächen sollen vermieden werden
Die Stadtverwaltung Griesheim bittet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um regelmäßigen Rückschnitt von Pflanzen, die über Zäune oder Mauern in den öffentlichen Raum hineinragen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit auf Geh- und Radwegen sicherzustellen – insbesondere für Kinderwagen, Rollstuhlnutzende oder Fußgängerinnen und Fußgänger.
„Es wird dann kritisch, wenn Bürgersteige so zugewachsen sind, dass Menschen auf die Straße ausweichen müssen oder Verkehrsschilder nicht mehr lesbar sind“, erklärt Diana Richter vom Fachbereich Stadtentwicklung. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Überwuchs rechtzeitig zu entfernen und angrenzende Wege sauber zu halten.
Schonender Rückschnitt erlaubt – Mängel können gemeldet werden
Laut Bundesnaturschutzgesetz darf zwischen dem 1. März und 30. September nur ein schonender Form- und Pflegeschnitt erfolgen. Ein radikaler Rückschnitt ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt, um brütende Vögel zu schützen. Hinweise auf Überwuchs, der den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigt, können über den Mängelmelder der Stadt Griesheim eingereicht werden.
Kehrpflicht gilt auch für Gehwege und Straßen
Zusätzlich erinnert die Stadt an die Kehrpflicht, wie sie in der Straßenreinigungssatzung geregelt ist. Grundstückseigentümer müssen Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte sauber halten. Gereinigt werden soll spätestens am Tag vor Sonn- oder Feiertagen bis 20 Uhr. Bei plötzlichen oder starken Verschmutzungen kann auch ein sofortiges Reinigen notwendig sein.
(GRIESHEIM – RED/PSG)