Straßenverkehrsdezernat als zentrale Erlaubnisbehörde für Sportevents mit Streckensperrungen
Ob Ironman, Radklassiker Eschborn–Frankfurt oder City-Triathlon: Großveranstaltungen auf öffentlichen Straßen erfordern eine präzise Abstimmung – und eine offizielle Genehmigung. Zuständig dafür ist das Dezernat Straßenverkehr des Regierungspräsidiums Darmstadt, das 2024 bereits rund 90 Anträge auf Sondernutzung bearbeitet hat. Neben Motorsportevents und Oldtimerfahrten gehören auch Radrennen, Radtouren mit über 100 Personen sowie Volksläufe mit mehr als 500 Teilnehmenden zum Aufgabenspektrum.
Die rechtliche Grundlage für die Genehmigungen bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO). Eingriffe in den regulären Straßenverkehr – etwa durch Streckensperrungen – erfordern eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung, die mit Auflagen zum Verkehrsfluss, zur Sicherheit und zur Einschränkung für Anwohnende verbunden ist. Ziel ist, Verkehrsbeeinträchtigungen gering zu halten, beispielsweise durch Polizeischleusen oder temporär freigegebene Wirtschaftswege.
Drei Großveranstaltungen im Fokus
Drei Events im Regierungsbezirk Darmstadt gelten als Großveranstaltungen:
- Eschborn–Frankfurt (Radrennen)
- IRONMAN European Championship Frankfurt
- Frankfurt City Triathlon
Sie führen zu mehrstündigen Sperrungen ganzer Streckenabschnitte. Zusätzlich gelten teils Tage zuvor Parkverbote, und auch Zufahrtsschutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Die Sicherheitskonzepte dieser Veranstaltungen sind inzwischen fester Bestandteil jedes Antrags und rücken zunehmend in den Fokus der Genehmigungsbehörden.
Kleinere Veranstaltungen wie der Heinerman in Darmstadt greifen zwar ebenfalls in den Straßenverkehr ein, jedoch in deutlich geringerem Umfang. Dennoch gelten auch hier die gleichen rechtlichen Vorgaben und Prüfprozesse.
Umfangreicher Zuständigkeitsbereich
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist immer dann zuständig, wenn eine Veranstaltung über die Grenzen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinausgeht – oder wenn sie das gesamte Gebiet des Regierungsbezirks betrifft. Dazu zählen unter anderem die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Main-Kinzig und Offenbach sowie die Städte Frankfurt am Main, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach am Main.
Mit dem wachsenden Interesse an großen Outdoor- und Sportveranstaltungen wird die Rolle des RP Darmstadt als zentrale Erlaubnisbehörde immer wichtiger – besonders mit Blick auf die Balance zwischen öffentlichen Interessen, Sicherheit und Mobilität.
(DARMSTADT – RED/RP)