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Stadtpolizei ermöglicht flexiblere Parkregelung bis zum 21. Juli
Anlässlich des diesjährigen Heinerfests in Darmstadt (Donnerstag, 3. Juli, bis Montag, 7. Juli) ermöglicht die Stadtpolizei eine vorübergehende Sonderregelung für das Anwohnerparken. Bewohnerparkausweise werden ausnahmsweise auch in benachbarten Parkraumbewirtschaftungszonen anerkannt.
Erleichterung für Anwohnerinnen und Anwohner
Hintergrund der Maßnahme ist die starke Auslastung der Parkflächen während des Festbetriebs, insbesondere im Umfeld der Innenstadt. Die Regelung soll helfen, die Parkplatzsuche für Anwohnende zu erleichtern, deren reguläre Zone durch Aufbauten oder Besucher blockiert ist.
Die Sonderregelung gilt:
- vom 3. Juli bis einschließlich 21. Juli 2025,
- in allen angrenzenden Parkzonen,
- nur bei sichtbar ausgelegtem, gültigem Bewohnerparkausweis.
Wichtig: Verwarnungen wegen fehlender oder nicht sichtbarer Ausweise können nicht nachträglich storniert werden.
Weitere Informationen zur Parkraumbewirtschaftung und aktuellen Regelungen sind auf www.darmstadt.de/parken abrufbar.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)