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Stadtpolizei erkennt Mann während Heinerfest – Senior weiterhin in ärztlicher Behandlung
Darmstadt. Nach einer Auseinandersetzung zwischen einem Radfahrer und einem 70 Jahre alten Mann am Dienstag (1. Juli) in der Landgraf-Georg-Straße hat die Polizei am Freitagabend (4. Juli) einen Tatverdächtigen festgenommen. Die Festnahme erfolgte im Rahmen des Heinerfests nach einer öffentlichen Fahndung.
Nach bisherigen Ermittlungen war es gegen Mittag zu einem Streit zwischen dem Senior und einem bislang unbekannten Radfahrer gekommen. Zeugenaussagen zufolge soll der Radfahrer im Verlauf des Vorfalls gezielt beschleunigt und den Mann mit dem Fahrrad angefahren haben. Der 70-Jährige stürzte und musste vor Ort reanimiert werden. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und befindet sich inzwischen außer Lebensgefahr.
Im Bereich der Holzstraße kontrollierte eine Streife der Stadtpolizei gegen 20:20 Uhr einen 30-jährigen Mann, dessen äußere Merkmale mit der Personenbeschreibung aus der Fahndung übereinstimmten. Die Stadtpolizei informierte daraufhin umgehend die Landespolizei, die den Mann aus Darmstadt vorläufig festnahm und ihn für weitere Maßnahmen zur Dienststelle brachte.
Gegen den Festgenommenen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 10 der Darmstädter Kriminalpolizei.
Polizeivizepräsident Dirk Fornoff bedankte sich bei den beteiligten Einsatzkräften: „Ein großer Dank gilt der Streife der Stadtpolizei und unseren Einsatzkräften für ihr schnelles und engagiertes Handeln. Ich freue mich, dass wir nach einer derart schweren Tat, die viele Menschen in Darmstadt tief erschüttert hat, so schnell einen Tatverdächtigen identifizieren und festnehmen konnten. Dem verletzten Senior wünsche ich weiterhin gute Besserung und eine vollständige Genesung.“
Die Polizei weist darauf hin, dass das im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung veröffentlichte Lichtbild des Tatverdächtigen umgehend zu löschen ist und nicht weiter verbreitet werden darf.
(DARMSTADT – RED/ots)