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Mängel bei Sicherheitskennzeichnungen – Fokus auf Online-Plattformen
Schwimmhilfen wie Schwimmringe, Schwimmflügel oder Schwimmwesten gehören für viele Familien zum Sommerurlaub dazu. Damit der Badespaß für Kinder nicht zur Gefahr wird, hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt jetzt Schwimmhilfen aus dem Einzelhandel und von Online-Plattformen stichprobenartig geprüft – mit teils ernüchterndem Ergebnis: Vor allem Produkte aus dem Online-Handel weisen erhebliche Kennzeichnungsmängel auf, die sicherheitsrelevant sind.
Fehlende Angaben bei Online-Produkten
Bei der Kontrolle fehlten häufig grundlegende Informationen wie Warn- und Sicherheitshinweise, eine Artikelbezeichnung oder die Anschrift eines verantwortlichen EU-Unternehmens. Besonders gravierend: Viele Online-Produkte waren nicht auf Deutsch beschriftet oder komplett ohne verständliche Hinweise erhältlich. Der Fokus des RP Darmstadt liegt künftig verstärkt auf der Kontrolle solcher Online-Produkte, da diese besonders anfällig für Regelverstöße sind.
Kennzeichnungspflicht für Spielzeug und Schutzausrüstung
Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktart:
- Spielzeug-Schwimmhilfen (z. B. Schwimmringe) müssen mit dem CE-Zeichen, einer deutschen Artikelbezeichnung, der Anschrift des EU-Produktverantwortlichen, Warnhinweisen (z. B. „Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden!“) sowie einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache versehen sein.
- Persönliche Schutzausrüstung wie Schwimmwesten, -flügel oder -scheiben unterliegt strengeren Anforderungen. Neben den oben genannten Angaben müssen sie eine Konformitätserklärung beinhalten oder online abrufbar machen. Ebenfalls verpflichtend sind die Angabe der Norm EN 13138-1, sowie Piktogramme zur richtigen Anwendung.
Ein wichtiger Hinweis für Verbraucher: Alters- und Gewichtsangaben sollten beim Kauf immer beachtet werden.
Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb
Die Marktüberwachung durch das RP Darmstadt ist Teil eines europaweiten Systems zur Produktsicherheit. Sie schützt nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern sichert auch den fairen Wettbewerb gegenüber seriösen Herstellern und Händlern. „Unsichere Billigprodukte dürfen sich keinen Vorteil verschaffen“, so das Regierungspräsidium.
Weitere Informationen zur Marktüberwachung und Produktsicherheit gibt es auf der offiziellen Website von RP Darmstadt.
(DARMSTADT – RED/RP)