Regierungspräsidien veröffentlichen bundesweit einheitliche Informationshilfen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
Die hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel haben gemeinsam die Neufassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen wie Autohäuser, Immobilienmakler und Juweliere, aber auch viele andere betroffene Branchen dabei unterstützen, die komplexen rechtlichen Vorgaben korrekt umzusetzen.
Deutschland gilt als attraktiver Standort für Geldwäscheaktivitäten – Schätzungen zufolge entgehen dem Staat dadurch jedes Jahr Milliardenbeträge. Besonders gefährdet sind Gewerbe, in denen große Summen in bar den Besitzer wechseln. Die neuen Hinweise bieten den sogenannten Verpflichteten mehr Orientierung, Handlungssicherheit und Entlastung bei der praktischen Umsetzung der Pflichten.
Einheitliche Regeln – bundesweit abgestimmt
Die aktualisierten Hinweise wurden im Rahmen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet, an der auch die hessischen Regierungspräsidien maßgeblich beteiligt waren. In der 102-seitigen Fassung wurden viele offene Fragen geklärt und um Piktogramme sowie Schaubilder ergänzt, um die Lesbarkeit zu erhöhen. Darüber hinaus wurden die Inhalte teilweise mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) abgestimmt.
Einheitliches Informationsmaterial
Neben den Anwendungshinweisen wurden auch weitere Materialien überarbeitet – darunter:
- Dokumentationsbögen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden
- Merkblätter zu branchenspezifischen Themen
- Kurze Flyer für den schnellen Überblick
Diese Materialien sind nun bundesweit einheitlich im Einsatz und auf den Websites der Regierungspräsidien abrufbar.
Ein hessischer Impuls mit bundesweiter Wirkung
Die Initiative für einheitliche Hinweise ging ursprünglich vom Land Hessen aus. Ziel ist es, bundesweit tätigen Gewerbetreibenden eine verlässliche Grundlage für die Auslegung des Gesetzes zu bieten – unabhängig davon, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist. Die bisherige Fassung der Hinweise bleibt für den direkten Vergleich noch vorübergehend online.
Blick in die Zukunft
Ab 2027 wird das nationale Geldwäschegesetz größtenteils durch eine EU-Verordnung ersetzt, die zentrale Regelungen europaweit einheitlich definiert. Dennoch gehen die Behörden davon aus, dass es weiterhin Bedarf an ergänzendem Informationsmaterial geben wird, das auf konkrete Zielgruppen zugeschnitten ist.
(RED/RP)
Weitere Informationen, Merkblätter und Dokumentationsbögen sind auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt verfügbar:
👉 www.rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gefahrenabwehr/geldwaesche