Stadt setzt beschlossene Hebesätze um – höhere Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer
GRIESHEIM – Ab dem 26. August 2025 versendet die Stadt Griesheim die neuen Grundsteuerbescheide. Darin werden die im Frühjahr 2025 beschlossenen Hebesätze umgesetzt, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 gelten.
Im Zuge der Grundsteuerreform hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits im September 2024 die Hebesätze angepasst. Nun erfolgte aufgrund der angespannten Finanzlage eine weitere Anhebung:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen): von 913 auf 1260 Prozent
- Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke): von 949 auf 1290 Prozent
Damit werden in den neuen Bescheiden auch die erhöhten Steuerbeträge für die ersten drei Quartale 2025 nachgefordert. Diese Nachzahlungen sind Ende September 2025 fällig. Der Vorauszahlungsbetrag für das vierte Quartal wird ebenfalls angepasst.
„Um die Zahlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, müssen Kosten gesenkt und Einnahmen erhöht werden. In den letzten Jahren konnten wir die Bürgerinnen und Bürger weitgehend entlasten, das ist künftig leider nicht mehr möglich“, erklärte Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl.
Der spätere Versand nach den Sommerferien hängt mit umfangreichen Nacharbeiten im Zuge der Reform zusammen. Das Steuer- und Gebührenamt arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Aufarbeitung der Rückstände.
Hintergrund: Grundsteuerreform ab 2025
Die Reform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück. Das Gericht erklärte die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig. Ziel der Neuregelung ist ein gerechteres und transparenteres System. Dazu mussten alle Städte und Gemeinden neue Hebesätze beschließen.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. In Hessen beläuft sich das Aufkommen auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Sie wird für kommunale Ausgaben wie Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen verwendet.
Hinweise für Steuerpflichtige
- Widersprüche gegen die neuen Bescheide sind nur bei formalen Fehlern sinnvoll, etwa falschem Adressaten oder fehlerhaften Grundstücksangaben.
- Zweifel am Messbetrag sollten direkt mit dem Finanzamt Darmstadt geklärt werden.
- Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung – die Zahlungen müssen dennoch fristgerecht geleistet werden.
(GRIESHEIM – PSG)