Gemeinde informiert über Auflagen in der Pufferzone – Grünschnitt darf nicht entsorgt werden
NAUHEIM – Der Japankäfer (Popillia japonica), ein aus Asien eingeschleppter Schädling, breitet sich auch in Südhessen aus und stellt eine Gefahr für Landwirtschaft, Gartenbau, Forst und Weinbau dar. Da in der Nachbarkommune Trebur ein Befall nachgewiesen wurde, hat das Regierungspräsidium Gießen (Pflanzenschutzdienst Hessen) eine Allgemeinverfügung erlassen. Teile Treburs gelten nun als Befallzone, Nauheim ist als Pufferzone eingestuft.

Bürgermeister Marc Friedrich verweist auf die zunehmende Einschleppung ortsfremder Arten durch Waren- und Reiseverkehr: „Die Folgen reichen von Gesundheitsrisiken bis zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Umso wichtiger sind Monitoring, schnelle Meldeketten und die Mithilfe der Bevölkerung.“
Auflagen für Nauheim ab 29. August
- Bis 30. September 2025 wird am Bauhof kein Grünschnitt angenommen.
- Grünschnitt darf nicht über private Mülltonnen entsorgt werden.
- Gras und Grünschnitt sollen auf den eigenen Grundstücken gelagert werden.
Kontrollen werden durch Ordnungsamt, Bauhof, Freiwilligen Polizeidienst und Polizei durchgeführt. Verstöße können geahndet werden.
Auch Landwirtschaft und Pflanzenbetriebe sind verpflichtet, ihre Parzellen im Umkreis von 100 Metern regelmäßig zu überwachen und Funde des Käfers oder verdächtige Symptome unverzüglich dem Pflanzenschutzdienst Hessen zu melden.
Ziel der Maßnahmen in der Pufferzone ist die Verhinderung einer Ansiedlung und weiteren Ausbreitung des Japankäfers. Informationen und Erkennungshilfen stellt die Gemeinde Nauheim auf www.nauheim.de sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereit.