Lösung zur Grünschnittentsorgung in Nauheim gefunden
NAUHEIM – Nach dem Fund des Japankäfers in Trebur hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen am 25. August 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung des gefährlichen Schädlings einzudämmen. Der Käfer gilt als erhebliche Bedrohung für Land- und Forstwirtschaft sowie den Garten- und Weinanbau.
Trebur ist als „Kernzone“ und Nauheim aufgrund der räumlichen Nähe als „Pufferzone“ eingestuft. Gemeinsam mit den betroffenen Kommunen wurde nun eine Lösung gefunden, wie Grünschnitt aus der Pufferzone sicher entsorgt werden kann.
Zentrale Annahmestelle in Nauheim
Nach einer Begehung des Wertstoffhofs Sonnenwerk in Bischofsheim bestätigte das RP Gießen, dass dort eine gesammelte Lagerung von Grünschnitt aus der Pufferzone möglich ist. Für Nauheim erfolgt die Abholung vom Bauhof direkt nach Bischofsheim.
Damit gilt ab sofort:
- Der Bauhof Nauheim ist wieder zentrale Annahmestelle für Grünschnitt (zu den üblichen Öffnungszeiten).
- In die Biotonne dürfen nur Grünschnitt und Pflanzenabfälle, die gehäckselt und kleiner als 5 cm sind.
- Grasschnitt aus motorbetriebenen Rasenmähern (nicht Sense oder Spindelmäher) darf ebenfalls in die Biotonne, wenn er kleiner als 5 cm ist.
- Die Biotonnenleerung erfolgt weiterhin im gewohnten Rhythmus.
Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich 30. September, dem Ende der aktiven Flugzeit des Japankäfers. Die Gemeinde Nauheim kündigt an, zeitnah über weitere Entwicklungen in der Bekämpfung des Schädlings zu informieren.
Weitere Informationen stellt das Regierungspräsidium Gießen bereit.
(NAUHEIM – RED/PSN)