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Magistrat reagiert auf bundesweiten Rechtsanspruch zur Ganztagesbetreuung
Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern, zunächst für Erstklässler, danach stufenweise für weitere Jahrgänge. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Mittwoch (3.) eine Vorlage zur Anpassung des Hortangebots beschlossen.
Unterschiedliche Nachfrage nach Hortplätzen
Aktuell stehen in Darmstadt 4.713 Betreuungsplätze für Grundschulkinder zur Verfügung – eine Kombination aus Hortplätzen und Plätzen im Pakt für den Ganztag. Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Ganztagsangebote verändert sich die Nachfrage: Hortplätze werden in einigen Stadtteilen weniger genutzt.
Bürgermeisterin Barbara Akdeniz betont:
„Es ist unsere Verantwortung, bei zu geringer Nachfrage nach Hortplätzen zu prüfen, ob diese in Betreuungsangebote für U3- oder Ü3-Kinder umgewandelt werden können. Horte, die benötigt werden, bleiben selbstverständlich bestehen – eine pauschale Schließung ist nicht vorgesehen.“
Ausbau und pädagogische Vorteile
Bildungsdezernent Holger Klötzner hebt hervor, dass trotz Fachkräftemangels rund 250 zusätzliche Betreuungsplätze im Vergleich zum Vorjahr geschaffen wurden. „Inzwischen nutzen über 80 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz. Der kommende Rechtsanspruch wird die Nachfrage weiter erhöhen, darauf bereiten wir uns gemeinsam mit den Trägern vor.“
Neben organisatorischen Aspekten verweist Klötzner auch auf die pädagogischen Vorteile: „Wenn Unterricht und Betreuung am gleichen Standort stattfinden, stärkt das den Ganztag als rhythmisierte Schule und bringt Abwechslung in den Alltag.“
Strategische Steuerung geplant
Um die künftige Versorgung sicherzustellen, wollen Jugendamt und Schulamt die Bedarfe pro Sozialraum regelmäßig erfassen und abgleichen. „So entsteht eine solide Entscheidungsgrundlage für die Anpassung der Angebote an jedem Grundschulstandort“, erklären Akdeniz und Klötzner.
(DARMSTADT – RED/PSD/dk)