Wirtschaftsministerium setzt Rückmeldeverfahren aus – weitere Entlastungen für Kleinbetriebe in Prüfung
Die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar begrüßt das vom Hessischen Wirtschaftsministerium beschlossene Moratorium im Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen. Damit werden die Bescheide vorerst ausgesetzt.
„Es ist gut, dass der Hessische Wirtschaftsminister mit diesem vorübergehenden Stopp die Hinweise der hessischen IHKs sowie weiterer Wirtschaftsverbände und Unternehmen aufgegriffen hat“, sagte Martin Proba, Leiter des Geschäftsbereiches Unternehmen und Standort der IHK Darmstadt.
Erleichterungen für Kleinbetriebe in Aussicht
Das Moratorium soll genutzt werden, um zu prüfen, ob es über die bestehenden Stundungsregelungen hinaus weitere Entlastungen für Kleinbetriebe geben kann, die während des Lockdowns besonders betroffen waren. Zudem wurde die Bagatellgrenze von 500 auf 1.000 Euro angehoben.
Die laufenden Fristen sind ausgesetzt, sodass Unternehmen aktuell nichts unternehmen müssen. Laut Ministerium werden zudem keine neuen Bescheide versendet. Sollte es zu Änderungen im Verfahren kommen, sollen auch bereits erlassene Bescheide überprüft werden.
Kritikpunkte der IHKs
Die hessischen IHKs hatten insbesondere kritisiert:
- zu kurze Rückmeldefristen, ohne klar kommunizierte Verlängerungsmöglichkeiten
- Zeitpunkt der Rückforderung nach fünf Jahren, den viele Betriebe nicht nachvollziehen konnten
- fehlende Berücksichtigung von Personalkosten und privaten Einlagen als Eigenmittel
„Schwierig für Unternehmen, die Coronahilfen bezogen haben, war, dass sich die Förderbedingungen mehrfach geändert haben“, betonte Proba. Viele Betriebe hätten sich bis heute wirtschaftlich nicht vollständig erholt. Zudem hätten südhessische Unternehmen berichtet, dass das zuständige Regierungspräsidium Kassel schwer erreichbar sei und Rückfragen oft nicht ausreichend beantwortet würden.
Mit dem Moratorium sieht die IHK einen wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit und Entlastung der Betriebe in Südhessen.
(DARMSTADT – RED/IHK)