Regierungspräsidium Darmstadt erinnert an Pflichten bei Entsorgung und Schadstoffmanagement
Darmstadt. Seit Mitte Oktober gilt in Hessen eine neue Bauordnung, die zahlreiche Abbruchvorhaben von der bisherigen Genehmigungspflicht befreit. Damit können Bauprojekte künftig einfacher gestartet werden – allerdings mit einer entscheidenden Konsequenz: Bauherren tragen nun deutlich mehr Eigenverantwortung, insbesondere bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen.
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt weist darauf hin, dass trotz der Vereinfachung weiterhin alle abfallrechtlichen Vorschriften gelten. Dazu zählen insbesondere das Getrennthalten von Abfällen, das Verbot des Vermischens gefährlicher Stoffe und die hochwertige Verwertung von Materialien. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bislang prüfte das RP im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Einhaltung der abfallrechtlichen Pflichten. Künftig wird das Vorabprüfen durch eine gezielte Überwachung vor Ort ersetzt – Verstöße werden konsequent geahndet.
„Das rechtzeitige Abstimmen mit dem RP bietet Sicherheit im Projektablauf“, so die Behörde. Unterbleibe dies, könne es zu Verzögerungen oder rechtlichen Folgen kommen – insbesondere bei unsachgemäßem Umgang mit gefährlichen Abfällen wie Asbest.
Auch wenn externe Firmen beauftragt werden, bleibt die Verantwortung für die Entsorgung beim Auftraggeber. Die Auswahl fachkundiger Entsorgungsunternehmen und deren Kontrolle sind daher verpflichtend.
Risikoreiche Bauvorhaben
Besondere Aufmerksamkeit gilt laut RP bei:
- dem Abbruch von Industriegebäuden,
- älteren Gebäuden (Baujahr vor 1995, oft mit Asbest oder PCB),
- sowie Tiefbaumaßnahmen in möglicherweise belastetem Untergrund.
Hier sind ein Schadstoffgutachten und ein Entsorgungskonzept vorgeschrieben. Das RP kann diese Unterlagen jederzeit anfordern, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Abfallbewirtschaftung sicherzustellen.
Das Hessische Baumerkblatt bietet Bauherren praxisnahe Orientierung – unter anderem zu Anforderungen an Entsorgungskonzepte und Kontaktstellen der Abfalldezernate.
Hintergrund: Warum korrekte Abfallbewirtschaftung entscheidend ist
Fehlende Abfalltrennung oder unterlassene Schadstoffuntersuchungen gefährden nicht nur Beschäftigte und Anwohner, sondern auch Umwelt und Gesundheit. Zudem führen sie zu höheren Entsorgungskosten und belasten die Deponiekapazitäten in Hessen.
Weitere Informationen:
- Regierungspräsidium Darmstadt: www.rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/abfall/bau-und-gewerbeabfall
- Baumerkblatt: Download hier (PDF)
(DARMSTADT – RED/RP)