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Stadt Weiterstadt ruft zur Einhaltung der Vorgaben auf
Seit Sommer 2024 gilt in Weiterstadt die Katzenschutzverordnung. Kurz darauf haben auch die Städte Griesheim und Pfungstadt entsprechende Regelungen verabschiedet. Gemeinsam mit bereits bestehenden Verordnungen in Darmstadt, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Langen und Egelsbach besteht damit nahezu flächendeckend ein Schutznetz für freilebende und gehaltene Katzen rund um Weiterstadt.
Die Gemeinde Erzhausen hat den Einführungsprozess ebenfalls gestartet. Mit einer baldigen Verabschiedung der Satzung und damit dem sogenannten Lückenschluss im regionalen Katzenschutz ist zu rechnen.
Verpflichtungen für Katzenhalterinnen und Katzenhalter
Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Halterinnen und Halter freilaufender Katzen, ihre Tiere unabhängig vom Geschlecht
- kastrieren zu lassen
- per Mikrochip zu kennzeichnen
- und in einem Haustierregister einzutragen
Das Ordnungsamt der Stadt Weiterstadt hat in den vergangenen Monaten mehrere Hinweise auf Verstöße erhalten und entsprechende Verfahren eingeleitet. Betroffene Personen wurden aufgefordert, die vorgeschriebenen Maßnahmen nachträglich umzusetzen und dies nachzuweisen.
Ziel: Eindämmung der Katzenpopulation
Ziel der Regelung ist es, die Zahl unkastrierter und nicht zuordenbarer Freigängerkatzen deutlich zu reduzieren. Dies ist ein zentraler Schritt, um langfristig die Population verwilderter Katzen einzudämmen.
Insbesondere im Jahr 2023 kam es zu einer starken sogenannten Katzenschwemme, die Tierheime in der Region – darunter auch die Kellerranch – erheblich belastete.
Auch in Weiterstadt werden regelmäßig Katzen gesichtet, die keinem Haushalt zugeordnet werden können. Sie halten sich unter anderem
- in Feld und Flur
- in Waldgebieten
- in Gewerbegebieten
- an kommunalen Anlagen wie Kläranlagen und Pumpwerken
- sowie in privaten Gärten
auf. Häufig handelt es sich um unkastrierte Tiere. Teilweise leiden diese Katzen an schweren Erkrankungen wie Katzenaids oder Katzenleukose, die auch für Freigängerkatzen in Haushalten ein erhebliches Infektionsrisiko darstellen.
Registrierung liegt in der Verantwortung der Halter
Die Stadtverwaltung appelliert daher erneut an alle Katzenhaltenden, die Vorgaben der Katzenschutzverordnung gewissenhaft zu beachten. Wichtig ist dabei: Auch wenn eine Katze bereits kastriert und gechippt ist, muss die Registrierung eigenständig durch die Halterin oder den Halter erfolgen. Tierarztpraxen übernehmen diesen Schritt nicht automatisch.
Eine kostenfreie Registrierung ist unkompliziert möglich unter
www.tasso.net
www.findefix.com
Die Registrierung erleichtert zudem die schnelle Rückführung, falls ein Tier entläuft oder verletzt aufgefunden wird.
Ein Informationsflyer mit allen relevanten Hinweisen sowie Ansprechpersonen der Stadtverwaltung ist auf der Website der Stadt Weiterstadt abrufbar (Suchbegriff: Katzenschutzverordnung Erläuterung).
Die Stadt Weiterstadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung beim Schutz von Haus- und Streunerkatzen.
(WEITERSTADT – RED/PSW)