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Briefwahlunterlagen ab 2. Februar online beantragen
Für die Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl am Sonntag, 15. März 2026, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Griesheim ihre Briefwahlunterlagen ab Montag, 2. Februar 2026, bequem online beantragen. Der Antrag ist bis Dienstag, 10. März 2026, 23.59 Uhr, über das Online-Portal zur Briefwahl möglich.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch postalisch beantragt werden. Eine persönliche Antragstellung ist zudem bis Freitag, 13. März 2026, 12.30 Uhr, im Rathaus möglich. In besonderen Fällen – etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung – kann ein Antrag sogar noch am Wahltag selbst, Sonntag, 15. März, bis 15 Uhr gestellt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich im Zeitraum vom 2. bis 22. Februar 2026 an alle Wahlberechtigten versandt. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ab dem 2. Februar auch ohne Wahlbenachrichtigung im Rathaus wählen. Voraussetzung ist die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments. Für diesen Zweck stellt das Wahlamt im Rathaus eine Wahlkabine bereit.
(GRIESHEIM – PSG)