WERBUNG
Darmstadt legt Leitplanken für beschleunigte Wohnbauverfahren fest
Anknüpfend an die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB), mit der der Deutsche Bundestag im Herbst 2025 neue Instrumente zur Beschleunigung von Wohnbauvorhaben eingeführt hat, hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung am Mittwoch (28.) festgelegt, wie diese Regelungen künftig angewendet werden sollen. Ziel ist ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den neuen Möglichkeiten, die umgangssprachlich als „Bauturbo“ bezeichnet werden.
Die neuen Regelungen können von Städten und Gemeinden eigenständig angewendet werden. Sie sollen dazu beitragen, bürokratische Hürden abzubauen und Planungsverfahren zu verkürzen, ohne dabei die geordnete städtebauliche Entwicklung aus den Augen zu verlieren.
Planungsdezernent Michael Kolmer betont: „Die neuen Regelungen geben uns zusätzliche Spielräume, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Gerade bei nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen in älteren Bebauungsplänen sehen wir gute Anwendungsmöglichkeiten. Steuerung und städtebauliche Qualität behalten wir dabei in der Hand.“
Mehr Flexibilität im bestehenden Planungsrecht
Künftig können in bestimmten Fällen bestehende Bebauungspläne flexibler ausgelegt werden. So ist es möglich, für den Wohnungsbau von Festsetzungen abzuweichen, auch wenn dies die Grundzüge der Planung berührt. Zudem können neue Wohngebäude genehmigt werden, selbst wenn sie sich nicht vollständig in die Umgebung einfügen. Solche Entscheidungen trifft die Stadtverwaltung im regulären Baugenehmigungsverfahren unter Würdigung der Interessen der Nachbarschaft sowie öffentlicher Belange wie Ortsbild, Umwelt- und Klimaschutz.
Neu ist außerdem ein Instrument für größere Wohnbauvorhaben, die ein städtebauliches Konzept erfordern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hier auf ein vollständiges Bebauungsplanverfahren verzichtet werden. Aufgrund der Tragweite solcher Projekte bleibt die Stadtverordnetenversammlung eng eingebunden: Sie entscheidet zunächst über den Start eines Bebauungsplanverfahrens. Nach einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden entscheidet der Magistrat, ob das beschleunigte Verfahren angewendet wird. Dadurch können bei größeren Projekten Zeitersparnisse von eineinhalb Jahren und mehr bis zum Baubeginn erreicht werden.
Klare Leitplanken für den Einsatz
Um einen verantwortungsvollen Einsatz sicherzustellen, hat die Stadt klare Grenzen definiert. In sensiblen Bereichen – etwa im Außenbereich ohne Vorplanung für Wohnungsbau, in Schutzgebieten oder Risikozonen – ist der „Bauturbo“ ausgeschlossen. Zudem müssen Bauherrinnen und Bauherren städtebauliche Konzepte vorlegen, notwendige Gutachten erstellen und weitere städtische Standards erfüllen, etwa zu Klimaanpassung und sozialem Wohnungsbau.
Darüber hinaus will die Stadtverwaltung prüfen, in welchen Teilen des Stadtgebiets die neuen Instrumente grundsätzlich sinnvoll eingesetzt werden können. So sollen künftig auch aktiv Entwicklungsflächen identifiziert werden, anstatt ausschließlich auf einzelne Bauanträge zu reagieren.
Der „Bauturbo“ wird als Experimentierklausel verstanden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt will die Anwendung daher regelmäßig überprüfen und bei Bedarf weiterentwickeln, um schnelleres Bauen und eine geordnete Stadtentwicklung miteinander zu verbinden. Weiterführende Informationen bietet eine Übersicht auf der Website der Stadt Darmstadt zum Thema Bauturbo.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)