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Außergerichtliche Streitschlichtung entlastet Gerichte und stärkt den sozialen Frieden
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Das Schiedsamt bietet eine bewährte Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich, kostengünstig und einvernehmlich zu klären. Auch in der Stadt Griesheim hat sich dieses Instrument erneut als wirkungsvoll erwiesen: Im vergangenen Jahr konnten dort vier Fälle erfolgreich ohne Klage vor dem Amtsgericht gelöst werden.
Schiedsämter sollen die Gerichte entlasten – mit Erfolg. In mehr als 50 Prozent der hessischen Schlichtungsverfahren kommt es anschließend zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung mehr. „Meinungsverschiedenheiten und Konflikte im privaten oder beruflichen Umfeld können schnell entstehen. Häufig denken die Beteiligten dabei zunächst an eine gerichtliche Auseinandersetzung. Doch nicht jeder Streit muss vor Gericht enden: Das Schiedsamt bietet eine bewährte, außergerichtliche Alternative zur Konfliktlösung“, erklärt Corina Landau, Schiedsfrau bei der Stadt Griesheim.
Ehrenamtliche Schiedspersonen mit wichtiger Aufgabe
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Kommune. In Griesheim übernehmen Corina Landau und Bernd Hörtz diese Aufgabe ehrenamtlich. Die Schiedspersonen werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt und anschließend vom zuständigen Amtsgericht bestätigt. Ihre Aufgabe ist es, bei bestimmten Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln und gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
Das Schiedsamt ist eine fast 200 Jahre alte Institution, die sich bis heute bewährt hat. Die Schiedspersonen arbeiten unabhängig, geduldig und vermittelnd in einer persönlichen und unkomplizierten Atmosphäre. Ziel ist es, Missverständnisse auszuräumen, Hintergründe zu klären und eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. So kann häufig der soziale Frieden wiederhergestellt werden.
Geringe Kosten und klare gesetzliche Grundlage
Die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner erfolgt ehrenamtlich. Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens liegen deutlich unter denen eines Gerichtsverfahrens. In der Regel betragen sie zwischen 25 und 60 Euro, zuzüglich möglicher Auslagen. Zu Beginn des Verfahrens ist ein Vorschuss von 100 Euro zu entrichten. Nicht verbrauchte Beträge werden nach Abschluss zurückerstattet.
Das Verfahren ist im Hessischen Schiedsamtsgesetz geregelt. Bürgerinnen und Bürger erhalten so eine schnelle, kompetente und kostengünstige Unterstützung bei der außergerichtlichen Konfliktlösung.
Kontakt und weitere Informationen
Weitere Informationen zum Schiedsamt der Stadt Griesheim sind per E-Mail unter schiedsamt@griesheim.de erhältlich.
(GRIESHEIM – RED/PSG)