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Mehr Meldungen im Winter – Prävention und Hinweise zur Meldung von Rattensichtungen
Seit einigen Wochen gehen bei der Stadt Griesheim vermehrt Hinweise zu Rattensichtungen über den städtischen Mängelmelder ein. Die Kommune nutzt diese erhöhte Aufmerksamkeit, um über Ursachen, Präventionsmaßnahmen und Zuständigkeiten zu informieren.
Griesheim setzt bereits seit 2023 auf ein fortlaufendes Rattenmonitoring, um die Entwicklung der Bestände im Stadtgebiet systematisch zu beobachten. Wie nahezu alle Städte in Deutschland verfügt auch Griesheim über eine Rattenpopulation. Die Tiere leben überwiegend in den Abwasserkanälen und werden vor allem dann sichtbar, wenn sie an der Oberfläche nach Nahrung suchen.
Auffällig ist, dass die Zahl der gemeldeten Sichtungen insbesondere in den Wintermonaten steigt, auch wenn die Bestände insgesamt stabil bleiben. Ein Grund dafür sind die längeren Dunkelphasen in der kalten Jahreszeit, da Ratten vorwiegend nachts aktiv sind und dann häufiger aus dem Kanalsystem an die Oberfläche gelangen.
Prävention: Wie sich Rattenbefall vermeiden lässt
Ratten halten sich dort auf, wo sie Nahrung finden. Eine konsequente Abfallentsorgung ist daher der wichtigste Beitrag zur Vorbeugung. Besonders relevant sind folgende Punkte:
• Abfallbehälter geschlossen halten, bei Bedarf auch verschließbar sichern
• Gelbe Säcke gut verschließen und an für Tiere unzugänglichen, geschlossenen Orten lagern
• Keine Essensreste über die Toilette entsorgen
• Abfälle nicht in Parks, Grünanlagen oder Pflanzbeeten hinterlassen
Als besonders problematisch gilt die Entsorgung von Lebensmitteln über die Toilette. Im Abwasser entstehen Duftstoffe, die Ratten gezielt anlocken. In ungünstigen Fällen können die Tiere den Geruch bis zur Quelle verfolgen und über die Leitungen bis in Gebäude gelangen. Lebensmittel gehören grundsätzlich in den Biomüll oder, sofern erforderlich, in den Restmüll.
Zuständigkeiten und Meldung von Rattenbefall
Für die Bekämpfung von Ratten auf privaten Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Mieterinnen und Mieter müssen entsprechende Feststellungen zunächst an die Vermieterseite weitergeben.
Rattensichtungen im öffentlichen Raum können weiterhin über den städtischen Mängelmelder gemeldet werden. Diese Hinweise fließen in das bestehende Monitoring ein und helfen der Stadt, Schwerpunkte frühzeitig zu erkennen und gezielt zu reagieren.
(GRIESHEIM – RED/PSG)