WERBUNG
Mehr Apostillen und Beglaubigungen für Dokumente im Ausland
Das Regierungspräsidium Darmstadt beglaubigt immer mehr öffentliche Urkunden und Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland. Wie das RP mitteilt, stieg die Zahl der Beglaubigungen von rund 11.000 im Jahr 2024 auf über 12.000 im Jahr 2025.
Fast 10.000-mal stellte das Team für Internationalen Urkundenverkehr im vergangenen Jahr eine sogenannte Apostille aus. Im Apostille-Verfahren wird eine Beglaubigung im Ausland anerkannt, ohne dass die Botschaft des jeweiligen Ziellandes die Unterlagen erneut prüfen muss. Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt betont, dass das Regierungspräsidium damit eine wichtige Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger im Regierungsbezirk erbringe.
Apostille ersetzt Legalisationsverfahren
Grundlage für das Apostille-Verfahren ist das Haager Übereinkommen von 1961. Rund 110 Staaten sind dem Abkommen beigetreten und verzichten auf das sonst übliche Legalisationsverfahren. Für Länder, die nicht teilnehmen, beglaubigt das RP im Regierungsbezirk Darmstadt ausgestellte öffentliche Dokumente – etwa Geburts- und Heiratsurkunden sowie Ansässigkeits- und Meldebescheinigungen. Anschließend ist jedoch zusätzlich eine Bestätigung durch die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland erforderlich. Allein in Südhessen wurden 2025 rund 3.000 solcher Beglaubigungen vorgenommen.
Zu den häufigsten Anlässen zählen Passanträge für Kinder ausländischer Eltern, Ansässigkeitsbescheinigungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sowie Eheschließungen. Auch für Schule, Studium oder Beruf im Ausland werden regelmäßig beglaubigte Dokumente benötigt. Das RP empfiehlt, frühzeitig zu klären, welche Unterlagen im Zielland erforderlich sind.
Persönlich oder per Post möglich
Bei jeder Beglaubigung prüft das RP die Echtheit der Unterschrift sowie die Befugnis der ausstellenden Person. Neben Privatpersonen profitieren auch Unternehmen von dem Service. So bescheinigte das Regierungspräsidium 2025 fast 1.000-mal die gute Herstellungspraxis von in Hessen produzierten Arzneimitteln für den Export.
Dokumente können – sofern erforderlich mit Vorbeglaubigung – montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr ohne Termin persönlich beim RP vorgelegt werden. In der Regel werden sie nach kurzer Wartezeit wieder ausgehändigt. Alternativ ist eine Zusendung per Post an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 21 – Beglaubigungsstelle, 64278 Darmstadt möglich. Die Angabe des Ziellandes sowie vollständige Kontaktdaten sind zwingend erforderlich.
Das Antragsformular ist online abrufbar unter:
rp-darmstadt.hessen.de
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Urkunde beträgt 25 Euro.
Weitere Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr sind auf der Website des Regierungspräsidiums unter dem Stichwort „Beglaubigungen“ verfügbar. Telefonische Auskünfte gibt es montags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter 06151 / 12-5302 sowie per E-Mail an internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de.
(DARMSTADT – RED/PM/RPDA)