Zulassungsbehörde empfiehlt, Fahrzeuge vor der Übergabe grundsätzlich abzumelden
Wer sein Auto verkauft, sollte es vorher abmelden. Darauf weist die Zulassungsbehörde des Kreises Bergstraße hin. Hintergrund sind zahlreiche Fälle, in denen Fahrzeuge noch mit bestehender Zulassung an neue Eigentümer übergeben werden und die bisherigen Halter anschließend mit unerwarteten rechtlichen und finanziellen Folgen konfrontiert werden.
Verkäufer bleiben oft zunächst Ansprechpartner
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Käufer das Fahrzeug nach dem Kauf nicht zeitnah um- oder abmelden. Solange dies nicht erfolgt ist, bleiben die bisherigen Halterinnen und Halter häufig Ansprechpartner für Behörden, Versicherungen und andere Stellen.
Das kann dazu führen, dass Bußgeldbescheide, Anhörungsbögen oder sogar Steuerforderungen weiterhin an die Verkäufer geschickt werden. Auch die Kfz-Steuer läuft grundsätzlich weiter, bis das Fahrzeug offiziell um- oder abgemeldet wurde.
„Wir beobachten, dass Fahrzeuge zunehmend noch zugelassen verkauft werden. Was auf den ersten Blick bequem erscheint, kann für die bisherigen Halterinnen und Halter erhebliche Probleme nach sich ziehen“, erklärt der für die Zulassungsbehörde zuständige Dezernent Matthias Schimpf.
Probleme bei Verkehrsverstößen und Unfällen
Besonders schwierig kann die Situation werden, wenn mit dem Fahrzeug nach dem Verkauf Verkehrsverstöße begangen werden oder es in einen Unfall verwickelt ist. Zwar haftet der Verkäufer nicht automatisch für das Verhalten des Käufers, dennoch sind häufig Nachweise, Rückfragen und umfangreiche Korrespondenz mit Behörden erforderlich.
Nach Angaben des Kreises Bergstraße entsteht dadurch nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Zulassungsbehörde zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Online-Abmeldung rund um die Uhr möglich
Die Zulassungsbehörde empfiehlt daher, Fahrzeuge grundsätzlich erst nach erfolgter Abmeldung zu verkaufen. Die Abmeldung kann inzwischen in vielen Fällen online und rund um die Uhr erfolgen. Käufer können das Fahrzeug anschließend mit einem Kurzzeitkennzeichen oder nach eigener Zulassung überführen.
Zusätzlich rät die Behörde zum Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags. Dieser sollte unter anderem Datum und Uhrzeit der Übergabe, die Personalien beider Vertragsparteien sowie die wichtigsten Fahrzeugdaten enthalten.
Weitere Informationen online
Wer diese Vorsichtsmaßnahmen beachtet, kann sich vor unnötigen Kosten, rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Abstimmungen mit Behörden und Versicherungen schützen.
Weitere Informationen zu den Online-Dienstleistungen der Zulassungsbehörde finden Interessierte auf der Internetseite des Kreises Bergstraße.
(RED/KB)
