Stadt informiert über Prüfung, Austausch und Abnahme von Gartenwasserzählern
Das Steuer- und Gebührenamt der Stadt Griesheim weist darauf hin, dass private Gartenwasserzähler regelmäßig auf ihre Gültigkeit überprüft werden sollten. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichfrist von sechs Jahren. Ist die Eichung abgelaufen, können für den Gartenwasserverbrauch keine Abzüge bei den Abwassergebühren berücksichtigt werden.
Eichfrist prüfen
Ob ein Gartenwasserzähler noch gültig ist, lässt sich anhand der Kennzeichnung auf dem Gerät erkennen. Trägt ein Zähler beispielsweise die Aufschrift „M19“, wurde er im Jahr 2019 geeicht. Die Eichfrist endet in diesem Fall mit Ablauf des Jahres 2025.
Austausch bis Mitte August erforderlich
Alle Gartenwasserzähler, deren Eichfrist Ende 2025 ausgelaufen ist, müssen bis Mitte August 2026 ausgetauscht und anschließend von den Stadtwerken abgenommen werden.
Erfolgt der Wechsel nicht rechtzeitig, kann der Zählerstand für das laufende Jahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Für den gesamten Gartenwasserverbrauch fallen dann zusätzlich Abwassergebühren an.
Termin zur Abnahme vereinbaren
Nach dem Austausch oder bei einer Erstinstallation muss der Gartenwasserzähler von einem Mitarbeiter der Stadtwerke Griesheim abgenommen werden. Termine können telefonisch unter 0175 2290547 vereinbart werden.
Weitere Informationen zum Ablauf stellt die Stadt Griesheim in einem Merkblatt zum Gartenwasserzähler bereit.
Kosten und mögliche Ersparnis
Die Kosten für Anschaffung, Einbau oder Austausch des Gartenwasserzählers tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst. Hinzu kommt eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.
Nach erfolgreicher Abnahme wird für das über den Gartenwasserzähler erfasste Wasser lediglich die Frischwassergebühr berechnet. Abwassergebühren fallen für diese Wassermenge nicht an.
(GRIESHEIM – RED/PSG)
