Groß-Gerau reagiert auf geplante Kürzungen des Landes bei der Nahmobilitätsförderung
Der Kreis Groß-Gerau will sicherstellen, dass das STADTRADELN auch künftig stattfinden kann. Hintergrund sind Pläne des hessischen Verkehrsministeriums, die Förderung verschiedener Maßnahmen der Nahmobilität ab 2027 einzustellen. Betroffen wären unter anderem das STADTRADELN und das Schulradeln. Die teilnehmenden Kommunen müssten die Kosten dann selbst tragen.
Landrat Thomas Will kritisiert die angekündigten Kürzungen und hat sich bereits mit einem Schreiben an das zuständige Ministerium gewandt. Darin setzt sich der Kreis für den Erhalt der bisherigen Förderprogramme ein.
Kreis stellt vorsorglich Geld bereit
Unabhängig von der Entscheidung des Landes will der Kreis die Finanzierung vorsorglich absichern. Für den Haushalt 2027 sollen rund 5.000 Euro eingeplant werden, damit der Kreis und seine Städte und Gemeinden weiterhin am STADTRADELN teilnehmen können.
Nach Angaben des Landrats entstehen dadurch keine zusätzlichen Aufgaben für den Kreis. Die Mittel sollen aus dem bestehenden Budget der Radverkehrsbeauftragten finanziert werden.
Appell an das Land Hessen
Thomas Will fordert das Land auf, bewährte Programme der Nahmobilitätsförderung nicht einzustellen. Das STADTRADELN habe sich seit Jahren etabliert und leiste einen wichtigen Beitrag dazu, mehr Menschen für das Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltag zu gewinnen. Davon profitierten sowohl die Gesundheit als auch Umwelt und Klimaschutz.
(KREIS GROSS-GERAU – RED/PSKGG)
Beitragsbild: Seit langer Zeit gehört das STADTRADELN zum Jahresprogramm im Kreis Groß-Gerau; immer mehr Kommunen, Einzelfahrer*innen und Gruppen beteiligten sich. Das Engagement soll erhalten bleiben, darum würde der Kreis im Notfall einspringen, wenn das Land die Fördermittel dafür tatsächlich streichen sollte. Foto: Klima-Bündnis
