Eignungsprüfung sieht geringe Chancen für größere Wärmenetze – dezentrale Lösungen sollen nun genauer untersucht werden
Die Gemeinde Bickenbach setzt ihre kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit der BBH Consulting AG fort. Grundlage ist eine bereits 2025 durchgeführte Eignungsprüfung nach dem Wärmeplanungsgesetz. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass größere Teile des Gemeindegebiets voraussichtlich weder für ein Wärmenetz noch für ein künftiges Wasserstoffnetz geeignet sind. bickenbach-bergstrasse.de
Damit rücken für Bickenbach vor allem dezentrale Lösungen in den Mittelpunkt. Im weiteren Verfahren sollen unter anderem Wärmepumpen, oberflächennahe Geothermie, Grundwasser und weitere erneuerbare Wärmequellen genauer untersucht werden.
Wärmebedarf von rund 51 Gigawattstunden
Für Bickenbach wurde ein derzeitiger Gesamtwärmebedarf von rund 51 Gigawattstunden pro Jahr ermittelt. Nach der Eignungsprüfung gibt es zwar einzelne Gebäude und Baublöcke mit höherem Wärmebedarf. Es fehlen jedoch größere zusammenhängende Straßenzüge, in denen die Wärmedichte eine wirtschaftliche Verlegung eines Wärmenetzes erwarten lässt. bickenbach-bergstrasse.de
Potenziale wurden dennoch festgestellt. So verweist die Untersuchung auf Möglichkeiten der tiefen Geothermie. Auch die Kläranlage des Abwasserverbandes Bickenbach und Seeheim-Jugenheim könnte grundsätzlich als Wärmequelle genutzt werden. Dort wurde rechnerisch eine mögliche Wärmepumpenleistung von etwa 1,2 bis 1,6 Megawatt ermittelt. Die Erschließung solcher Potenziale wäre allerdings teilweise mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden. bickenbach-bergstrasse.de
Wasserstoffnetz derzeit ebenfalls unwahrscheinlich
Untersucht wurde auch eine mögliche Versorgung über ein Wasserstoffnetz. Zwar verfügt Bickenbach über ein Gasnetz, nach der Untersuchung fehlen derzeit jedoch sowohl eine Wasserstoffinfrastruktur als auch ausreichend große Abnehmer, die einen wirtschaftlichen Betrieb erwarten ließen. Die Eignungsprüfung stuft deshalb das gesamte Gemeindegebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit als ungeeignet für eine Versorgung über ein Wasserstoffnetz ein. bickenbach-bergstrasse.de
Bürgermeister Markus Hennemann betont, dass damit noch keine Entscheidung über die künftige Heizung einzelner Gebäude getroffen sei. Die Ergebnisse zeigten vielmehr, welche Möglichkeiten in den nächsten Planungsschritten vertieft untersucht werden sollten.
Wärmeplan schreibt keine Heizung für Gebäude vor
Im nächsten Schritt sollen die für Bickenbach infrage kommenden dezentralen Wärmequellen und Versorgungslösungen auf ihre technische, wirtschaftliche und ökologische Eignung untersucht werden. Die Gemeinde will dabei gemeinsam mit der BBH Consulting AG eine langfristige Strategie für die örtliche Wärmeversorgung entwickeln. bickenbach-bergstrasse.de
Für Hauseigentümer wichtig: Der kommunale Wärmeplan schreibt nicht vor, welche Heizungsanlage in einem einzelnen Gebäude eingebaut werden muss. Er dient als strategisches Planungsinstrument für die zukünftige Wärmeversorgung in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde. bickenbach-bergstrasse.de
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Kommunen mit höchstens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. In Hessen gilt die Verpflichtung inzwischen für alle Kommunen.
(BICKENBACH – RED/PSB)


