Magistrat stimmt Änderungen der Gefahrenabwehrverordnung zu – Cannabis, Drohnen und Schutzwaffen sollen ausdrücklich verboten werden
Für das Merck-Stadion am Böllenfalltor sollen künftig teilweise neue Sicherheitsregeln gelten. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat einer Änderung der Gefahrenabwehrverordnung für das Stadion zugestimmt. Betroffen sind unter anderem der Konsum von Cannabis, das Mitführen sogenannter Schutzwaffen und der Einsatz von Drohnen.
Die seit 2002 bestehende Verordnung wurde zuletzt 2022 geändert. Nach Angaben der Stadt machen veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen bei Veranstaltungen, insbesondere bei Heimspielen des SV Darmstadt 98, weitere Anpassungen erforderlich. Die Änderungen wurden gemeinsam mit der Landespolizei und dem SV Darmstadt 98 erarbeitet. Die Stadt führt die Verordnung weiterhin in ihrem Stadtrecht als eigene Gefahrenabwehrverordnung für das Stadion am Böllenfalltor.
Cannabis soll bei Veranstaltungen verboten werden
Neu aufgenommen werden soll ein ausdrückliches Verbot des Cannabiskonsums. Die Stadt begründet dies insbesondere mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen. Hintergrund sind die veränderten gesetzlichen Regelungen zum Cannabiskonsum.
Ebenfalls neu geregelt werden sogenannte Schutzwaffen. Damit sind Gegenstände gemeint, die dazu dienen können, Vollstreckungsmaßnahmen der Polizei abzuwehren. Nach Angaben der Stadt wurden solche Gegenstände bei Heimspielen wiederholt mitgeführt. Die Regelung soll auch verhindern, dass entsprechende Gegenstände zur Vermummung eingesetzt werden.
Drohnen sollen bereits vor dem Stadion gestoppt werden können
Eine weitere Änderung betrifft Drohnen. Flüge über Menschenansammlungen sind bereits grundsätzlich untersagt. Die neue Regelung soll es der Polizei ermöglichen, schon gegen den Start beziehungsweise Betrieb einer Drohne in der Nähe des Stadions vorzugehen und nicht erst dann, wenn sie sich über den Zuschauern befindet.
Ausnahmen sollen im Einzelfall möglich bleiben. Das könnte beispielsweise für genehmigte Drohnenaufnahmen von Medien gelten. Eine entsprechende Ausnahme könnte über die Ordnungsbehörde zugelassen werden.
Fahrradketten und Fahnenpass entfallen
An anderen Stellen wird die Gefahrenabwehrverordnung vereinfacht. Das bislang ausdrücklich aufgeführte Verbot von Fahrradketten soll entfallen, da diese nach Angaben der Stadt in der Praxis keine Rolle spielen.
Auch Becher werden aus der Aufzählung verbotener Wurfgegenstände gestrichen. Hintergrund ist, dass Becher im Stadion regulär ausgegeben werden und die bisherige Formulierung deshalb zu Missverständnissen führte.
Regelungen zu Fahnen- und Transparentstangen beziehungsweise Doppelhaltern sollen ebenfalls entfallen. Gleiches gilt für den sogenannten Fahnenpass. Nach Einschätzung der Beteiligten geht von der üblichen Nutzung dieser Gegenstände keine besondere Gefahr aus.
An die neuen und geänderten Verbote werden außerdem die Bußgeldregelungen angepasst. Der bisher in der Verordnung genannte Mindestbetrag für Bußgelder soll entfallen.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)

