Zum Internationalen E-Schrott-Tag am 14. Oktober informiert das Regierungspräsidium Darmstadt über kostenlose Rückgabemöglichkeiten
Ob Smartphone, Waschmaschine oder Kühlschrank: Ausgediente Elektrogeräte dürfen nicht einfach im Hausmüll landen. Zum Internationalen E-Schrott-Tag am Mittwoch, 14. Oktober 2026, informiert das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt darüber, wie Elektroaltgeräte kostenlos und umweltgerecht entsorgt werden können.
Denn viele Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch fachgerechtes Recycling zurückgewonnen werden können. Gleichzeitig können elektronische Bauteile Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt belasten.
Kostenlose Rückgabe auf Wertstoffhöfen
Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe können Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen von bis zu fünf Stück je Geräteart kostenlos abgeben. Grundlage dafür ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Eine Möglichkeit bieten die kommunalen Wertstoffhöfe und Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Dort werden die Geräte getrennt erfasst und anschließend einer fachgerechten Behandlung zugeführt.
Welche Elektrogeräte angenommen werden und ob zusätzliche Abholangebote bestehen, erfahren Bürger bei ihrer Stadt, Gemeinde oder ihrem Landkreis.
Auch Geschäfte müssen Elektrogeräte zurücknehmen
Neben den kommunalen Sammelstellen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Handel zur Rücknahme verpflichtet.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen. Das gilt für bis zu fünf Geräte auch dann, wenn kein neues Produkt gekauft wird.
Bei größeren Elektrogeräten besteht grundsätzlich eine Rücknahmepflicht, wenn gleichzeitig ein neues Gerät mit gleicher Funktion erworben wird.
Auch bei der Lieferung eines neuen Elektrogeräts kann der Händler unter den gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet sein, das entsprechende Altgerät zurückzunehmen. Wer beispielsweise eine neue Waschmaschine oder einen Kühlschrank bestellt, sollte den Rückgabewunsch bereits beim Kauf mitteilen.
Welche Geräte gehören zum Elektroschrott?
Unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen zahlreiche Gegenstände des täglichen Lebens. Dazu gehören neben klassischen Haushaltsgeräten auch Computer, Monitore, Lampen und Photovoltaikmodule.
Selbst Möbel können als Elektroaltgeräte gelten, wenn sie elektrische Bestandteile besitzen. Beispiele sind elektrisch verstellbare Sessel oder Möbelstücke mit fest eingebauter Beleuchtung.
Auch Netzteile, Leiterplatten und Festplatten müssen entsprechend entsorgt werden.
Auf kommunalen Sammelstellen erfolgt die Erfassung in der Regel getrennt nach sechs Gerätegruppen: Wärmeüberträger, Bildschirme und Monitore, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte und Photovoltaikmodule.
Nicht jede Sammelstelle muss alle Gerätegruppen annehmen. Die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte müssen jedoch sicherstellen, dass im gesamten Entsorgungsgebiet entsprechende Rückgabemöglichkeiten bestehen.
Elektroschrott gehört nicht in den Restmüll
Elektrogeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Darauf weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hin, das auf entsprechenden Geräten zu finden ist.
Das Regierungspräsidium warnt außerdem vor der Abgabe an sogenannte fahrende Händler, etwa nicht zur Sammlung berechtigte Altmetallsammler. Solche Sammlungen sind nicht zulässig. Zudem ist nicht gewährleistet, dass die Geräte anschließend umweltgerecht behandelt werden.
Recycling schont Rohstoffe und Umwelt
Elektroaltgeräte enthalten unterschiedliche Materialien, darunter Metalle und weitere wiederverwertbare Rohstoffe. Durch eine fachgerechte Zerlegung und getrennte Behandlung können diese Stoffe zurückgewonnen und erneut genutzt werden.
Gleichzeitig werden umweltgefährdende Bestandteile gezielt entfernt. Gesetzliche Verwertungsquoten sollen sicherstellen, dass möglichst viele Materialien wiederverwendet beziehungsweise verwertet werden und Schadstoffe nicht in den Rohstoffkreislauf gelangen.
Der Internationale E-Schrott-Tag findet jedes Jahr am 14. Oktober statt. Er soll weltweit auf die Bedeutung einer verantwortungsvollen Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten aufmerksam machen.
Die wichtigsten Informationen
- Anlass: Internationaler E-Schrott-Tag am 14. Oktober
- Kosten: Kostenlose Rückgabe von Elektroaltgeräten in haushaltsüblichen Mengen
- Kommunale Annahme: Wertstoffhöfe und Sammelstellen der Städte, Gemeinden und Landkreise
- Rückgabe im Handel: Kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge unter den genannten Voraussetzungen auch ohne Neukauf
- Größere Geräte: Rücknahme grundsätzlich beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts
- Wichtig: Elektrogeräte gehören nicht in den Restmüll
- Örtliche Sammelstellen: Informationen bei der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis
- Weitere Informationen: Regierungspräsidium Darmstadt – Kreislaufwirtschaft
(DARMSTADT – RED/RPDA)
Beitragsbild: Kühlschrank, Waschmaschine oder Smartphone: Das RP Darmstadt informiert darüber, wie Elektroaltgeräte kostenlos und umweltgerecht entsorgt werden können. (© RPDA)


