Neues Anzeigenportal erleichtert Hinweise auf Falschparker und blockierte Verkehrswege
Zugeparkte Feuerwehrzufahrten, blockierte Radwege oder Fahrzeuge im absoluten Halteverbot können in Nauheim ab sofort online gemeldet werden. Die Gemeinde hat ein digitales Anzeigenportal eingerichtet, über das Bürgerinnen und Bürger Hinweise auf Verkehrsordnungswidrigkeiten direkt an das Ordnungsamt übermitteln können. Das Angebot ist unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung nutzbar und soll die Bearbeitung entsprechender Meldungen vereinfachen.
Mit dem neuen Service möchte die Gemeinde die Verkehrssicherheit verbessern und zugleich das Ordnungsamt entlasten. Hinweise können sowohl von zu Hause als auch unterwegs über das Internet eingereicht werden.
Falschparker und andere Verkehrsverstöße melden
Das Online-Portal richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die Verkehrsordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum beobachten.
Dazu gehören insbesondere Fahrzeuge, die Feuerwehrzufahrten blockieren, auf Radwegen abgestellt werden oder im absoluten Halteverbot parken. Solche Verstöße können nicht nur den Verkehrsfluss beeinträchtigen, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.
Bürgermeister Marc Friedrich sieht in dem neuen Angebot eine Möglichkeit, die Bevölkerung stärker einzubinden.
„Viele Bürgerinnen und Bürger sprechen mich regelmäßig auf Falschparker oder andere Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehrsraum an“, erklärt Friedrich. Mit dem digitalen Anzeigenportal werde nun ein einfacher und direkter Weg geschaffen, solche Hinweise an die Verwaltung weiterzugeben.
Zugleich soll das Angebot helfen, den personellen Engpass im Ordnungsamt abzufedern.
Hinweise werden direkt an das Ordnungsamt übermittelt
Das Portal ermöglicht eine strukturierte Erfassung der gemeldeten Verkehrsverstöße. Die Informationen werden unmittelbar an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet und können dort bearbeitet werden.
„Mit dem neuen Anzeigenportal schaffen wir einen unkomplizierten digitalen Weg, um Hinweise direkt an die richtige Stelle zu übermitteln“, erklärt Lea Seibert, Fachdienstleiterin Bürgerservice und Ordnungswesen der Gemeinde Nauheim.
Durch die einheitliche Erfassung der Meldungen sollen die Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet und die Bearbeitung erleichtert werden.
Hinweisgeber können als Zeugen benötigt werden
Wer über das Portal einen Verkehrsverstoß meldet, muss einige rechtliche Besonderheiten beachten.
Nach Eingang der Anzeige beim Ordnungsamt steht den Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern eine PDF-Datei mit einer Zusammenstellung ihrer Angaben zum Download zur Verfügung.
Eine Rückmeldung über den weiteren Bearbeitungsstand erfolgt allerdings nicht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilt das Ordnungsamt keine Auskünfte zum Sachstand der gemeldeten Verstöße.
Außerdem weist die Gemeinde darauf hin, dass Hinweisgeber zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet sind. Im weiteren Verfahren können sie gegebenenfalls als Zeugen benötigt werden und müssen unter Umständen auch vor Gericht aussagen.
Online-Portal über die Internetseite der Gemeinde erreichbar
Das neue Angebot steht ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim zur Verfügung.
Auf der Startseite führt der Button „Verkehrsdelikt melden“ direkt zum digitalen Anzeigenportal. Alternativ ist der Service über die Rubrik „Online-Services / Gemeinde Nauheim“ erreichbar.
Die wichtigsten Informationen
Was: Digitales Anzeigenportal für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Wo: Gemeinde Nauheim
Meldbare Verstöße: Unter anderem zugeparkte Feuerwehrzufahrten, blockierte Radwege und Parken im absoluten Halteverbot
Nutzung: Online und unabhängig von den Öffnungszeiten
Zuständig: Ordnungsamt der Gemeinde Nauheim
Bestätigung: PDF-Zusammenfassung der Meldung zum Download
Wichtiger Hinweis: Hinweisgeber müssen wahrheitsgemäße Angaben machen und können als Zeugen benötigt werden
Bearbeitungsstand: Aus Datenschutzgründen keine Auskünfte durch das Ordnungsamt
Online-Portal: www.nauheim.de – Button „Verkehrsdelikt melden“
(NAUHEIM – RED/PSN)


