Übermittlungssperre, Selbstauskunft und Online-Meldebescheinigung seit Oktober verfügbar
Der Digitale Bürgerservice der Stadt Griesheim bietet seit Oktober drei neue Leistungen: die Beantragung einer Übermittlungssperre, die Selbstauskunft und die Online-Meldebescheinigung. Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist dagegen nicht mehr über das Portal möglich.
Für die Nutzung ist eine BundID erforderlich. Die Identifizierung erfolgt mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, einem elektronischen Aufenthaltstitel oder einer eID-Karte für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Die Online-Meldebescheinigung steht direkt als PDF-Datei bereit und ist gebührenfrei. Sie enthält allerdings keine Bestätigung des Einwohnermeldeamts und wird nicht überall anerkannt. Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen werden per Post verschickt und kosten jeweils zehn Euro. Die übrigen neuen Leistungen sind kostenlos.
Wer die Online-Ausweisfunktion aktivieren oder eine neue PIN vergeben möchte, kann sich an das Einwohnermeldeamt wenden. Bei vergessener PIN lässt sich außerdem wieder online ein PIN-Rücksetzbrief bestellen.
(GRIESHEIM – RED/PM/Verena Brückmann)


