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Über 140 Verfahren und Vermögensabschöpfung in Höhe von 280.000 Euro
Beim zweiten hessenweiten Aktionstag zur Bekämpfung der Sozialkriminalität sind am 26. Februar auch in Südhessen zahlreiche Verstöße festgestellt worden. Rund 350 Einsatzkräfte kontrollierten mehr als 100 Objekte. Insgesamt wurden 734 Personen überprüft und über 140 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Beteiligt waren unter anderem das Polizeipräsidium Südhessen, die hessische Bereitschaftspolizei, der Zoll, kommunale Gewerbe- und Ordnungsämter, Jobcenter, Finanz- und Ausländerbehörden sowie das Regierungspräsidium.
Kontrolliert wurden unter anderem Gastronomiebetriebe, Spielotheken, Barbershops, Nagelstudios und weitere Geschäftsräume. Im Fokus standen Verstöße gegen die Einhaltung des Mindestlohns, gegen Vorschriften zur Kassenführung, gegen die Schwarzarbeit, gegen die Gewerbeordnung sowie gegen steuerrechtliche Bestimmungen. Zudem wurde geprüft, ob Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind und über gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verfügen.
Beschlagnahmungen und lokale Maßnahmen
Nach Angaben der Behörden wurden Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung in Höhe von rund 280.000 Euro fällig. Zudem stellten die Einsatzkräfte etwa 20 illegale Geldspielautomaten, 30 Kilogramm unversteuerten Tabak sowie 160 Flaschen ohne Pfand sicher.
In Rüsselsheim am Main untersagte die Stadt den Betrieb einer Gaststätte wegen fehlender Gewerbeanmeldung. In einem weiteren Betrieb wurde Strafanzeige wegen illegaler Beschäftigung und unerlaubten Aufenthalts erstattet.
In Mörfelden-Walldorf beanstandete die Steuerfahndung in 13 überprüften Lokalen die Kassensysteme. In Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg wurden Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, Leistungsbetrugs und Steuerhinterziehung eingeleitet.
In Gernsheim trafen die Kontrollkräfte in einem Gastronomiebetrieb auf eine nicht angemeldete Arbeitskraft. Dort fanden sich zudem Hinweise auf das Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Für den Betreiber könnten Rückzahlungen von Sozialleistungen in Höhe von etwa 25.000 Euro sowie zusätzliche Strafen in ähnlicher Größenordnung anfallen.
Bei Kontrollen in Bensheim, Lorsch, Lampertheim und Viernheim wurden sieben illegale Geldspielautomaten sowie unversteuerter Tabak sichergestellt. Zudem wurden Verstöße gegen Brandschutzauflagen festgestellt.
Auch in Darmstadt, Münster bei Dieburg und Erbach fanden Kontrollen statt. In Erbach hielten sich vier Personen illegal in Deutschland auf und arbeiteten unerlaubt in zwei Betrieben. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
(RED/ots)