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Stadt Darmstadt findet Lösung nach Beschwerden aus der Nachbarschaft
Nach einer zwischenzeitlichen Schließung darf Alaras Getränkeshop im Martinsviertel ab sofort wieder sonntags eingeschränkt verkaufen. Möglich wurde dies nach Gesprächen zwischen dem Betreiber Mehmet Ünal und der Stadt. Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey hatte nach Beschwerden aus der Nachbarschaft den Austausch gesucht und die Erarbeitung einer praxistauglichen Lösung zugesagt – mit Erfolg.
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, wurde ein deutliches Zugangshindernis im Eingangsbereich installiert. Dadurch ist sichergestellt, dass der Verkaufsraum sonntags nicht betreten wird. Die Lösung entstand in enger Abstimmung zwischen dem Betreiber und mehreren städtischen Stellen und wahrt den rechtlichen Rahmen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes, kommt zugleich aber dem Geschäftsinhaber entgegen.
Einsatz für praxistaugliche Regelungen
Parallel dazu wandte sich Stadtrat Wandrey in einem Schreiben an die hessische Arbeitsministerin Heike Hofmann. Darin weist er auf die besonderen Herausforderungen kleiner Geschäftsinhaber hin und wirbt für modernere und alltagstaugliche Regelungen. Konkret setzt er sich für eine Ermöglichung der Sonntagsöffnung sogenannter Spätis sowie für eine Anpassung der Kioskdefinition ein, die aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ist.
Wandrey betont:
„Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam eine Lösung gefunden haben. Es ist wichtig, dass wir es Geschäftsinhabern hier in unserer Stadt möglichst leicht machen.“
Alaras Getränkeshop sei seit mehr als 15 Jahren ein fester Bestandteil der Versorgung im Martinsviertel.
Rechtlicher Hintergrund
Auslöser der zeitweisen Schließung war das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG). Dieses sieht grundsätzlich vor, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Nur wenige Ausnahmen sind vorgesehen, etwa für Tankstellen, Reisebedarfsverkauf an Bahnhöfen und Flughäfen oder Bäckereien für begrenzte Zeiträume. Ein regulärer Verkauf innerhalb eines Ladengeschäfts ist sonntags daher nicht zulässig, weshalb die Stadt nach entsprechenden Beschwerden handeln musste.
(DARMSTADT – RED/PSD/dk)