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UN World Wildlife Day am 3. März erinnert an Washingtoner Abkommen
Anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März informiert das Regierungspräsidium Darmstadt über seine Aufgaben im Bereich des Artenschutzes. Der UN World Wildlife Day erinnert zugleich an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens vor bald 50 Jahren.
Allein der gesetzliche Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten reiche nicht aus, so die Behörde. Entscheidend sei ein konsequenter Vollzug durch die zuständigen Naturschutzbehörden.
Kontrollen in Südhessen und Online-Handel im Blick
Das Regierungspräsidium überprüft in Südhessen die legale Herkunft geschützter Arten. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen bei gewerblichen Händlern, Züchtern und Verarbeitern. Auch Hinweisen auf mögliche Verstöße wird nachgegangen. Die Überwachung umfasst zudem den Online-Handel.
Bei festgestellten Verstößen reichen die Maßnahmen von Beschlagnahmen und Einziehungen über Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zu Strafanzeigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungsverbot streng geschützter Arten innerhalb der EU erteilt werden, etwa wenn Exemplare bereits vor ihrer Unterschutzstellung erworben wurden.
In der Asservatenkammer des RP Darmstadt werden regelmäßig sichergestellte Exemplare aus illegalem Handel gelagert. Aufgrund zahlreicher Funde müssen Gegenstände immer wieder entsorgt oder vernichtet werden, da die Kapazitäten begrenzt sind.
Zusammenarbeit mit Zoll und Strafverfolgungsbehörden
Eine zentrale Rolle beim Vollzug spielt auch der Zoll, unter anderem am Flughafen Frankfurt. Dort wird bei Ein- und Ausfuhren geprüft, ob die erforderlichen artenschutzrechtlichen Dokumente vorliegen und die Vorgaben des Washingtoner Artenschutzabkommens eingehalten werden. Darüber hinaus arbeitet das Regierungspräsidium mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen.
Wer in Südhessen artgeschützte Tiere halten möchte oder Fragen zu bestehenden Beständen hat, kann sich an die Fachleute des Regierungspräsidiums wenden. Weitere Informationen sind unter rp-darmstadt.hessen.de im Bereich Naturschutz abrufbar.
Hintergrund: Washingtoner Artenschutzabkommen
Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wild lebenden Tieren und Pflanzen (CITES) vom 3. März 1973. Seitdem wurden rund 40.000 bedrohte Tier- und Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Ziel ist es, das Aussterben von Arten zu verhindern und den Raubbau an natürlichen Ressourcen einzudämmen.
In Deutschland ergänzen unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung die internationalen Vorgaben. Sie regeln Kontrollbefugnisse der Behörden sowie Melde-, Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten für private und gewerbliche Halter und Händler geschützter Arten.
(DARMSTADT – RED/RPD)
Beitragsbiold: Blick in die stets üppig gefüllte Asservatenkammer beim Regierungspräsidium Darmstadt. Foto: RP Darmstadt
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