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Aufstallpflicht nach Vogelgrippe-Fällen wird aufgehoben
Im Kreis Groß-Gerau wird die im Herbst 2025 angeordnete Aufstallpflicht für Geflügelhalter wieder aufgehoben. Hintergrund ist die Beruhigung der Lage rund um die Geflügelpest sowie das Ausbleiben neuer bestätigter Fälle innerhalb der vorgeschriebenen Karenzzeit.
Ende Oktober 2025 war die Vogelgrippe im Kreisgebiet festgestellt worden, nachdem zwei Höckerschwäne und ein Silberreiher positiv auf das Geflügelpest-Virus Influenza A, Subtyp H5, getestet worden waren. In der Folge wurden weitere tote Wasservögel in verschiedenen Kommunen des Kreises gefunden. Daraufhin hatte der Kreis Groß-Gerau per Allgemeinverfügung eine Stallpflicht sowie weitere Einschränkungen für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet angeordnet.
Letzter bestätigter Fall im Dezember 2025
Der bislang letzte bestätigte Vogelgrippe-Fall im Kreis Groß-Gerau wurde am 23. Dezember 2025 diagnostiziert. Der betroffene Vogel war bereits am 6. Dezember aufgefunden worden. Insgesamt geht das Veterinäramt von 79 mit der Vogelgrippe infizierten Tieren im Kreisgebiet aus.
Da seither keine neuen Fälle festgestellt wurden und sich das Geflügelpest-Geschehen auch bundesweit deutlich beruhigt hat, sind die Voraussetzungen für eine Lockerung der Maßnahmen nun erfüllt.
Erleichterung für Geflügelhalter
Mit der teilweisen Aufhebung der Allgemeinverfügung entfällt die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Groß-Gerau. Damit endet für viele Halterinnen und Halter eine mehrere Monate andauernde Einschränkung im Umgang mit ihren Tieren.
Das Veterinäramt weist weiterhin darauf hin, grundlegende Hygienemaßnahmen einzuhalten und auffällige oder verendete Wildvögel wie gewohnt zu melden.
(GROSS-GERAU – RED/PSGG)