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Rentenansprüche bereits während der Ausbildungsplatzsuche möglich
Frankfurt am Main – Wer nach dem Schulabschluss noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte sich unbedingt als ausbildungssuchend melden. Denn: Auch diese Zeit kann sich positiv auf die spätere Rente auswirken. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
So wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung als sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt – selbst dann, wenn kein Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit besteht. Diese Zeiten können nicht nur Rentenansprüche begründen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einer Rentensteigerung führen.
Voraussetzungen für die Anrechnungszeit
Damit die Ausbildungsplatzsuche anerkannt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Alter zwischen 17 und 25 Jahren
- Offizielle Meldung als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
- Dauer der Ausbildungssuche: mindestens ein Kalendermonat
Gerade für junge Menschen lohnt sich der Blick in die Rentenbiografie schon früh. Anrechnungszeiten wie diese können im späteren Erwerbsleben entscheidend sein – zum Beispiel bei der Mindestversicherungszeit für eine Altersrente oder bei bestimmten Wartezeiten.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu diesem Thema und zu den Ausbildungs- und Studienangeboten der Deutschen Rentenversicherung Hessen finden sich online unter:
👉 www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger im Bundesland. Sie betreut rund 2,5 Millionen Versicherte, 584.000 Rentnerinnen und Rentner sowie 117.000 Arbeitgeber – und ist bei allen Fragen rund um Rente, Rehabilitation, Prävention und Altersvorsorge erste regionale Anlaufstelle.
(RED/DRV)