Naturschutzbehörde gibt Hinweise zum sicheren Sammeln
Mit dem Frühling beginnt in den Wäldern des Kreis Groß-Gerau die Bärlauch-Saison. Die Untere Naturschutzbehörde weist jedoch darauf hin, beim Sammeln besonders aufmerksam zu sein.
Verwechslungsgefahr mit giftigen Pflanzen
Bärlauch kann leicht mit giftigen Pflanzen wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlose verwechselt werden. Deshalb sollten nur eindeutig bestimmte Pflanzen gesammelt werden.
Ein wichtiges Erkennungsmerkmal ist der typische Knoblauchgeruch: Werden die Blätter zerrieben, verströmen sie ein deutliches Aroma. Zudem wachsen die Blätter einzeln aus dem Boden und haben eine matte Unterseite.
Sammeln nur in kleinen Mengen erlaubt
Aus naturschutzrechtlicher Sicht darf Bärlauch ausschließlich für den persönlichen Bedarf und nur in kleinen Mengen gesammelt werden. Orientierung bietet die sogenannte Handstrauß-Regel: Erlaubt ist nur so viel, wie zwischen Daumen und Zeigefinger einer Hand passt.
Schutz der Natur beachten
In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pflanzen grundsätzlich verboten. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, pro Pflanze nur einzelne Blätter zu ernten, um die Bestände zu schonen.
Die Naturschutzbehörde empfiehlt: Bestehen Zweifel bei der Bestimmung, sollte auf das Sammeln verzichtet werden.
(KREIS GROSS-GERAU – RED/PSKGG)
Blühender Bärlauch. Foto: Harald Lehmann
