Magistrat beschließt Änderung der Gebührensatzung
Der Magistrat der Darmstadt hat eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren beschlossen.
Die neue Regelung soll nach einem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Kraft treten.
Stadt begründet Anpassung mit gestiegenen Kosten
Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2019 und wurde seitdem nicht verändert. Nach Angaben der Stadt reichen die bisherigen Gebühren inzwischen nicht mehr aus, um den tatsächlichen Aufwand der Bauaufsichtsbehörde abzudecken.
Stadtkämmerer André Schellenberg und Bauaufsichtsdezernent Paul Georg Wandrey erklären dazu: „Die seit 2019 geltende Gebührensatzung bildet den Personal-, Sach-, Gemeinkosten-, Verwaltungs- und gestiegenen Digitalisierungsaufwand nicht adäquat ab.“
Die Anpassung sei deshalb notwendig, um das gesetzliche Kostendeckungsprinzip einzuhalten und die Haushaltskonsolidierung der Stadt umzusetzen.
Änderungen durch neue Hessische Bauordnung
Zusätzlichen Aufwand sieht die Stadt durch die Reform der Hessischen Bauordnung 2025.
Das sogenannte „Baupaket I“ bringe neue Prüfpflichten, höhere Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sowie umfangreichere Dokumentations- und Digitalisierungsprozesse mit sich.
Außerdem sei durch die stärkere Eigenverantwortung von Bauherren in der Übergangsphase zusätzlicher personeller und technischer Aufwand entstanden.
Neue und höhere Gebührentatbestände geplant
Die Satzungsänderung sieht unter anderem zusätzliche Gebührentatbestände für verschiedene Genehmigungsverfahren vor.
Dazu gehören unter anderem:
- vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- Genehmigungen für Sonderbauten
- Genehmigungen für Grundstückseinrichtungen
- Nachtragsgenehmigungen
Nach Angaben der Stadt sollen die Gebühren künftig stärker nach tatsächlichem Arbeitsaufwand differenziert werden.
Nachtragsgenehmigungen verursachen hohen Aufwand
Besonders bei Nachtragsgenehmigungen sei der Aufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Die Bauaufsichtsbehörde müsse dabei unter anderem geänderte Vorhabenteile erneut prüfen, bestehende Genehmigungen bewerten sowie digitale Unterlagen und technische Nachweise aktualisieren.
Die Stadt sieht deshalb auch hier eine Anpassung der Gebühren als notwendig an.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)
