OB Benz: „Bürgerinnen und Bürger entscheiden über künftige Nutzung der Fläche“
DARMSTADT-ARHEILGEN – Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (20.) die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43 (Frankfurter Landstraße 171–173) beschlossen.
Der Plan, seit dem 17. März 2022 rechtskräftig, hatte ein Wohn- und Geschäftsgebäude vorgesehen: einen Lebensmittelmarkt, 15 Wohnungen – davon acht öffentlich gefördert – sowie eine Tiefgarage mit 41 Stellplätzen. Da das Projekt nicht weiterverfolgt wird, sieht das Baugesetzbuch nach § 12 Abs. 6 die Aufhebung vorhabenbezogener Bebauungspläne vor.
Mit der Aufhebung treten die zuvor gültigen Bebauungspläne A 7.1 („An der Reitbahn“) und A 7.2 („Um die Kleine Brückenstraße“) wieder in Kraft. Für künftige Bauvorhaben gelten somit erneut die dort festgelegten Vorgaben.
Stimmen aus dem Magistrat
Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent Hanno Benz erklärte:
„Mit diesem Beschluss haben wir den Weg freigemacht, das von großen Teilen der Arheilger Bürgerschaft abgelehnte Projekt abzuwickeln und dieses Areal einer von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptierten Nutzung zuzuführen. Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern werden wir entscheiden, was mit der Fläche geschehen wird.“
Planungsdezernent Michael Kolmer ergänzte:
„Die Aufhebung ist eine formale Konsequenz aus der Entscheidung, das Bauvorhaben nicht umzusetzen. Damit stellen wir planungsrechtliche Klarheit her und reaktivieren die vorher gültigen Festsetzungen des Bebauungsplans A 7.1.“
Verfahren und Ausblick
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 24. Juni 2025 den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst. Die Offenlage fand vom 30. Juni bis 30. Juli statt, ohne dass Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingingen.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung soll nun zeitnah von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen werden. Anschließend tritt die Aufhebung durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft.