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Fristen und Sonderöffnungszeiten des Stadtbüros
Für die Kommunalwahl am 15. März 2026 können Wahlberechtigte in Weiterstadt noch bis Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Stadtbüro beantragen. Das Stadtbüro befindet sich in der Darmstädter Straße 40.
Auch Personen, die glaubhaft versichern, dass ihr beantragter Wahlschein nicht zugestellt wurde oder verloren gegangen ist, können Unterlagen persönlich abholen.
Zusätzlich öffnet das Stadtbüro am Samstag, 14. März 2026, von 10:00 bis 13:00 Uhr.
Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung
Bei einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die den Besuch des Wahlraums unmöglich oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlamt unter der Rufnummer 06150 400-2101.
Abgabe der Wahlbriefe
Die orangenen Wahlbriefe müssen spätestens am 15. März 2026 um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Wählerinnen und Wähler selbst verantwortlich.
Die Wahlbriefe können in die Briefkästen am Rathaus oder in den beiden Stadtbüros eingeworfen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten persönlich abgegeben werden. Die Briefkästen werden am Wahlsonntag letztmalig um 18:00 Uhr geleert.
Das Wahlamt weist darauf hin, die genannten Fristen zu beachten, um eine ordnungsgemäße Teilnahme an der Kommunalwahl sicherzustellen.
(WEITERSTADT – RED/PSW)