Stadt ruft zu mehr Rücksicht auf Wildtiere im Frühjahr auf
Mit dem Beginn des Frühlings hat auch die sogenannte Brut- und Setzzeit eingesetzt. Wie die Stadt Groß-Gerau mitteilt, ist in dieser Zeit besondere Rücksicht auf Wildtiere erforderlich. Bürgermeister Jörg Rüddenklau appelliert daher an Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere in Feld, Wald und Flur anzuleinen.
Schutz für Jungtiere in sensibler Phase
Viele Wildtiere bringen in dieser Zeit ihren Nachwuchs zur Welt. Besonders bodenbrütende Vögel oder Rehkitze sind gefährdet, da sie bei Gefahr oft regungslos im Gras verharren und dadurch leicht übersehen werden.
Wer auf den Wegen bleibt und Hunde anleint, kann dazu beitragen, dass die Tiere nicht aufgescheucht werden. Auch gilt: Gefundene Jungtiere sollten nicht berührt oder mitgenommen werden, da sich die Elterntiere meist in unmittelbarer Nähe befinden.
Leinenpflicht in bestimmten Bereichen
Eine allgemeine Leinenpflicht besteht in Hessen zwar nicht. Dennoch empfehlen Naturschützer, Hunde während der Brut- und Setzzeit – in der Regel vom 1. März bis 15. Juli – nicht frei laufen zu lassen.
In bestimmten Bereichen gelten jedoch feste Regeln: In öffentlichen Grünanlagen wie der Friedrich-Ebert-Anlage und der Fasanerie in Groß-Gerau müssen Hunde ganzjährig angeleint werden.
Gesetzliche Regelungen zum Naturschutz
Zusätzlich greifen bundesweit Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu entfernen.
Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Brut- und Lebensräume von Tieren geschützt bleiben.
Auch im eigenen Garten Rücksicht nehmen
Da viele Tiere ihren Nachwuchs auch in privaten Gärten aufziehen, gelten die Regelungen ebenfalls dort. Schonende Pflege- und Formschnitte bleiben erlaubt, sofern keine Nester oder Tiere beeinträchtigt werden.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
(GROSS-GERAU – RED/PSGG)
