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Novelle stärkt Kommunen und Eigentümer – Inkrafttreten geplant für 2027
Das Land Hessen will den Denkmalschutz praxisnäher, klimafreundlicher und unbürokratischer gestalten. Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels stellte die Eckpunkte der geplanten Novelle des Hessischen Denkmalschutzgesetzes vor. Auf deren Grundlage wird derzeit ein Gesetzentwurf erarbeitet, der Anfang 2026 in den Landtag eingebracht werden soll. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Schnellere Verfahren und digitale Anträge
Künftig sollen Anträge zum Denkmalschutz digital gestellt werden können. Behörden müssen diese innerhalb von drei Monaten entscheiden, Verlängerungen sind nur in Ausnahmefällen um bis zu zwei Monate möglich. Erfolgt keine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt. Zudem soll das Denkmalverzeichnis digital zugänglich werden. Standardmaßnahmen können per Verordnung von der Genehmigungspflicht befreit werden.
Mehr Verantwortung vor Ort
Die kommunalen Denkmalschutzbehörden erhalten künftig mehr Zuständigkeiten. Entscheidungen sollen überwiegend direkt vor Ort getroffen werden. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen bleibt fachliche Instanz, unterstützt die Kommunen in komplexen Fällen und ist bei besonders bedeutenden Objekten, UNESCO-Welterbestätten oder Förderverfahren eingebunden.
Faire Regeln für Eigentümer
Eine Zumutbarkeitsregel soll sicherstellen, dass der Denkmalschutz dort endet, wo keine sinnvolle Nutzung mehr möglich ist. Neu ist außerdem die Möglichkeit, durch Verträge wiederkehrende Verwaltungsverfahren zu vermeiden. Steuerliche Bescheinigungen sollen künftig direkt bei den Unteren Denkmalschutzbehörden erhältlich sein – ein „One-Stop-Shop“ für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Klimaschutz, Inklusion und Katastrophenvorsorge
Die Novelle verankert die Berücksichtigung von Klimaschutz, erneuerbaren Energien und Ressourcenschutz in allen Verfahren. Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden bleiben grundsätzlich genehmigungsfähig. Auch die Barrierefreiheit an öffentlich zugänglichen Denkmälern soll gestärkt werden. Zudem schafft das Gesetz erstmals klare Eingriffsmöglichkeiten für den Katastrophenschutz.
Stimmen zur Gesetzesnovelle
Minister Gremmels betonte: „Wir machen Verfahren schneller und digitaler, stärken Verantwortung vor Ort und denken Klimaschutz systematisch mit. So wird der Denkmalschutz bürgernäher und verlässlicher.“
Auch Vertreter aus Wirtschaft und Kommunen äußerten Zustimmung.
- Thomas M. Reimann, Präsident des Verbands baugewerblicher Unternehmer, lobte mehr Transparenz und fairere Regeln für Eigentümer.
- Dr. Thomas Spies, Oberbürgermeister von Marburg, hob die stärkere Berücksichtigung von Klimaschutz und Inklusion hervor.
- Patrick Krug, Baudezernent des Vogelsbergkreises, sieht in der Reform „einen wichtigen Schritt hin zu einem unbürokratischen und modernen Denkmalschutzrecht in Hessen“.
(RED/PM)