Wie Betroffene mit Schreiben der Kanzlei KSP richtig umgehen und sich absichern können
WERBUNG – Plötzlich flattert Post von der Kanzlei KSP Rechtsanwälte ins Haus – im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH wird eine erhebliche Summe wegen angeblich unerlaubter Bildnutzung gefordert. Für viele Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram, ist dies ein Schock. Die Forderungen können schnell hohe Beträge erreichen. Doch keine Sorge, Sie sind diesen Forderungen nicht schutzlos ausgeliefert. Als Ihr erfahrener Partner im Urheber- und Medienrecht steht Ihnen die Kanzlei Kramarz (kanzlei-kramarz.de) zur Seite.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite von Rechtsanwalt Kramarz: „DPA Picture Alliance Abmahnung durch KSP Rechtsanwälte für die dpa Picture-Alliance GmbH“.
Was steckt hinter einer Abmahnung der dpa Picture-Alliance durch KSP Rechtsanwälte?
Die dpa Picture-Alliance GmbH ist eine der führenden deutschen Bildagenturen. Sie verfügt über eine riesige Datenbank an Fotografien, Grafiken und anderen visuellen Inhalten. Diese Werke genießen urheberrechtlichen Schutz. Das bedeutet, eine Nutzung dieser Bilder ist grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Lizenz der dpa Picture-Alliance erlaubt.
Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg wird von der dpa Picture-Alliance beauftragt, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Typische Gründe für eine solche Abmahnung sind:
- Unerlaubte Nutzung von Bildern: Fotos der dpa Picture-Alliance werden ohne gültige Lizenz auf Webseiten, Blogs, in Social-Media-Profilen oder für Werbemaßnahmen verwendet.
- Nutzung von Bildern über Drittplattformen: Bilder werden oft unbedacht von Suchmaschinen, Social-Media-Feeds anderer Nutzer oder vermeintlich „freien“ Plattformen übernommen, ohne die Lizenzbedingungen zu prüfen.
In der Abmahnung werden Sie in der Regel aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz sowie die Anwaltskosten der Gegenseite zu zahlen.
Die rechtlichen Grundlagen und typischen Forderungen
Das Urheberrecht schützt die Rechte der Bildautoren und Agenturen. Bei einer Verletzung dieser Rechte können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden:
Schadensersatz: Oft wird dieser anhand von branchenüblichen Honorarempfehlungen für Bildlizenzen berechnet. Bei fehlender Urhebernennung kann ein erheblicher Zuschlag gefordert werden.
Anwaltskosten: Die Kosten für die Beauftragung der KSP Rechtsanwälte, berechnet nach den gesetzlichen Gebührenordnungen auf Basis eines oft hohen Streitwerts.
Dokumentationskosten: Kosten für die Ermittlung der Rechtsverletzung.
Zinsen: Auf die geforderten Beträge.
Die Gesamtforderungen können, wie die Erfahrung zeigt, empfindliche Höhen erreichen, insbesondere wenn Bilder über längere Zeiträume genutzt wurden.
Achtung: Nicht jede Forderung ist berechtigt! Angriffspunkte für Ihre Verteidigung
Auch wenn die Abmahnung auf den ersten Blick erdrückend wirkt – die Höhe der Forderungen ist oft angreifbar. Hier einige wichtige Punkte, die wir für Sie prüfen:
Ist die dpa Picture-Alliance überhaupt Rechteinhaberin? Es muss nachgewiesen werden, dass die dpa die exklusiven Nutzungsrechte an dem abgemahnten Bild tatsächlich besitzt. Liegt eine lückenlose Rechteübertragung vom Fotografen an die Agentur vor? Wurden eventuell Metadaten manipuliert?
Ist die Höhe des Schadensersatzes angemessen? Die Berechnungsgrundlagen für Lizenzgebühren werden von Gerichten nicht schematisch angewendet, besonders nicht bei nicht-professionellen Nutzern oder Bildern von geringer Qualität. Wichtige Faktoren sind:
Nutzungsart: Private Nutzung auf einem kleinen Blog vs. kommerzielle Nutzung auf einer reichweitenstarken Unternehmensseite.
Bildqualität: Hochwertige Profi-Aufnahme vs. einfacher Schnappschuss.
Nutzungsdauer und -umfang: Einmaliger Post oder dauerhafte Einbindung? In vielen Fällen konnten wir die Schadensersatzforderungen erheblich reduzieren, da die angesetzten Lizenzgebühren nicht der tatsächlichen Nutzung entsprachen.
Sind die Ansprüche möglicherweise verjährt? Schadensersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen können verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Rechteinhaber Kenntnis von der Verletzung und dem Verletzer erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Für bestimmte Ansprüche kann eine zehnjährige Frist gelten. Dies prüfen wir genau.
Sind die Dokumentations- und Ermittlungskosten berechtigt? Pauschale Forderungen für Ermittlungskosten sind oft anfechtbar, wenn beispielsweise Screenshots unvollständig sind, Zeitstempel fehlen oder der tatsächliche Aufwand nicht nachgewiesen wird.
Ist die Zinsberechnung korrekt? KSP berechnet Zinsen oft ab dem ersten Nutzungstag. Dies ist rechtlich fragwürdig, insbesondere wenn kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann.
Wie sollten Sie auf eine Abmahnung der dpa Picture-Alliance reagieren?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe, aber ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall! Beachten Sie folgende Schritte:
- Fristen beachten: In der Abmahnung werden meist kurze Fristen gesetzt. Versäumen Sie diese nicht, da sonst ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.
- Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Diese ist oft zu weit gefasst und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Leisten Sie auch keine Zahlungen, bevor die Forderungen anwaltlich geprüft wurden.
- Keinen direkten Kontakt mit KSP aufnehmen: Jegliche Äußerung Ihrerseits kann später gegen Sie verwendet werden. Überlassen Sie die Kommunikation einem spezialisierten Anwalt.

Anwaltlichen Rat einholen: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir, die Kanzlei Kramarz, bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an, um Ihre Situation einzuschätzen und die besten Schritte zu besprechen. Sie erreichen uns unter Tel.: 06151-2768227, per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de.
Präventive Maßnahmen: So schützen Sie sich vor Abmahnungen wegen Bildnutzung
Am besten ist es natürlich, es gar nicht erst zu einer Abmahnung kommen zu lassen. Beachten Sie daher folgende Tipps:
Verwenden Sie nur lizenzierte Bilder: Erwerben Sie Bilder bei seriösen Bildagenturen und lesen Sie die Lizenzbedingungen genau. Achten Sie darauf, ob die Lizenz die von Ihnen geplante Nutzung (z.B. kommerziell, Social Media) abdeckt.
Vorsicht bei „kostenlosen“ Bildern: Bilder von Plattformen, die „kostenlose“ oder „lizenzfreie“ Bilder anbieten, sind nicht immer rechtssicher. Prüfen Sie die Bedingungen sehr genau, insbesondere hinsichtlich Namensnennung und kommerzieller Nutzung.
Nutzen Sie eigene Bilder: Wenn möglich, erstellen Sie Ihre Fotos und Grafiken selbst.
Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen: Bewahren Sie Lizenzverträge und Kaufbelege sorgfältig auf.
Achten Sie auf korrekte Urheberbenennung: Wenn gefordert, nennen Sie den Urheber und die Quelle direkt am Bild oder im Impressum, wie es die Lizenz vorschreibt.
Fazit und Ihr nächster Schritt
Eine Abmahnung der dpa Picture-Alliance durch die Kanzlei KSP ist ernst zu nehmen, bedeutet aber nicht, dass Sie den Forderungen schutzlos ausgeliefert sind. Viele Forderungen sind überhöht oder teilweise unberechtigt. Mit einer fundierten anwaltlichen Prüfung und einer klugen Verteidigungsstrategie lassen sich die Kosten oft erheblich reduzieren oder die Forderung ganz abwehren.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht, steht Ihnen mit über 15 Jahren Berufserfahrung zur Seite. Sie erreichen den Anwalt unter anfrage@kanzlei-kramarz.de oder per Telefon: 06151-2768227.
Rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Webseite kanzlei-kramarz.de, um Ihre individuelle Verteidigungsstrategie zu besprechen.
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