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Mehr Haushalte erhalten Zugang zu geförderten Wohnungen in Darmstadt
Zum 1. Januar 2026 gelten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt neue Einkommensgrenzen im sozial geförderten Wohnungsbau. Die Anpassung erfolgt turnusgemäß alle drei Jahre und bringt eine Anhebung um 10,9 Prozent. Dadurch können künftig mehr Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen eine Berechtigung für eine geförderte Wohnung erhalten.
Sozial- und Wohnungsdezernentin Bürgermeisterin Barbara Akdeniz erklärt, dass sich durch die neuen Grenzen für zahlreiche Haushalte erstmals oder erneut eine Anspruchsberechtigung ergeben kann. Zwar sei aufgrund der hohen Nachfrage mit Wartezeiten zu rechnen – aktuell sind rund 3.100 Haushalte als wohnungssuchend registriert –, dennoch werde eine Registrierung empfohlen.
Neue Richtwerte für Einkommen
Die rechtlichen Bemessungsgrundlagen wurden am 17. November 2025 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Als Richtwerte gelten ab 2026 folgende Bruttojahreseinkommen:
Für sozial geförderte Wohnungen für geringe Einkommen:
- Eine Person: rund 30.000 Euro
- Zwei Personen: rund 44.900 Euro
- Jede weitere Person: 9.930 Euro
- Jedes zusätzliche Kind mit Kindergeldanspruch: 1.320 Euro
Für sozial geförderte Wohnungen für mittlere Einkommen:
- Eine Person: rund 35.800 Euro
- Zwei Personen: rund 53.600 Euro
- Jede weitere Person: 11.910 Euro
- Jedes zusätzliche Kind mit Kindergeldanspruch: 1.320 Euro
Für den Bereich der Eigentumsförderung:
- Eine Person: rund 44.900 Euro
- Zwei Personen: rund 74.700 Euro
- Jede weitere Person: 14.890 Euro
- Jedes zusätzliche Kind mit Kindergeldanspruch: 1.320 Euro
Individuelle Prüfung notwendig
In jedem Fall ist eine individuelle Berechnung erforderlich. Freibeträge können berücksichtigt werden, sodass erst nach einer fachlichen Prüfung eine verbindliche Entscheidung über die Förderberechtigung getroffen werden kann. Zuständig sind die Wohnungsvermittlungsstelle für Mietwohnungen sowie die Abteilung Bauförderung für die Eigentumsförderung im Amt für Wohnungswesen.
Bürgermeisterin Akdeniz betont, dass eine Prüfung des Anspruchs Klarheit schafft und dabei helfen kann, passende Unterstützungsangebote zu finden.
Kontakt und weitere Informationen
Das Amt für Wohnungswesen ist in der Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen stehen online zur Verfügung:
- Wohnungsvermittlungsstelle: https://digitales-rathaus.darmstadt.de/lebensbereiche/arbeit-soziales-und-gesundheit/dienstleistungen/wohnungsvermittlungsstelle
Bauförderung: https://digitales-rathaus.darmstadt.de/lebensbereiche/arbeit-soziales-und-gesundheit/dienstleistungen/baufoerderung