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Online-Anträge und optimierte Abläufe verkürzen Bearbeitungszeiten deutlich
Nach der Optimierung der Organisationsstruktur und dem Einsatz moderner technischer Arbeitsmittel profitieren die Bürgerinnen und Bürger in der städtischen Fahrerlaubnisbehörde von deutlich verbesserten Abläufen und neuen digitalen Angeboten. Darauf weist Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey hin.
Ein zentraler Baustein ist die Einführung mehrerer Online-Anträge, die ab sofort über die städtische Website zur Verfügung stehen. Dazu zählen unter anderem der Erstantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie der Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Führerschein. Für diese Anträge ist keine persönliche Vorsprache mehr erforderlich. Auch ein digitaler Personalausweis wird für den Führerscheinumtausch nicht benötigt, da die Beantragung vollständig ohne elektronische Kennung erfolgt.
Zur weiteren Beschleunigung der Abläufe wurden die bisherigen Papieranträge abgeschafft. Die Fahrerlaubnisbehörde arbeitet nun überwiegend mit terminbasierten Präsenzvorsprachen, während Online-Anträge jederzeit gestellt werden können. Durch diese Umstellung konnte die durchschnittliche Bearbeitungsdauer auf wenige Tage reduziert werden.
Parallel dazu wurde neues Personal für den Schalterbereich gewonnen. Zudem ist die Fahrerlaubnisbehörde in neue, modern ausgestattete Räumlichkeiten umgezogen. Der neu gestaltete Schalterbereich mit vorgelagertem Wartebereich bietet bessere Bedingungen für Beratung und eine zügige Bearbeitung. Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können online bis zu 14 Tage im Voraus sowie tagesaktuell gebucht werden. Täglich werden zwischen 7 und 8 Uhr neue Termine für denselben Tag freigeschaltet. Lediglich mittwochs bleibt die Fahrerlaubnisbehörde für den Publikumsverkehr geschlossen.
In Zusammenarbeit mit der Technischen Prüfstelle des TÜV Hessen wurde zudem eine digitale Schnittstelle entwickelt. Diese ermöglicht nach Freigabe des Prüfauftrags eine direkte Datenübertragung, wodurch der bisher notwendige Versand vorbereiteter Führerscheindokumente entfällt.
Ab Anfang Februar 2026 sollen Prüflinge unmittelbar nach bestandener Prüfung einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis erhalten, der sie sofort zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt. Die Information über die bestandene Prüfung wird digital an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt. Anschließend wird der Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt, innerhalb von sieben bis zehn Tagen gefertigt und per Direktversand an die Antragstellerinnen und Antragsteller zugestellt.
(DARMSTADT – RED/PSD/dk)